Bildungs- und Teilhabepaket
1. Voraussetzungen
Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.
Berechtigt ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind vom Anspruch auf Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.
2. Wo können Sie die Leistungen beantragen?
Leistungen auf Bildung und Teilhabe können Sie bei der Gemeinsamen Anlaufstelle von Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter beantragen.
Für Fragen, die Sie hier nicht beantwortet finden, können Sie sich gerne an unsere Hotline 0621 293-2600 oder 0621 17238-500 (SGB II) wenden, erreichbar*
Hinweis: Unsere teleofnische Erreichbarkeit hat sich geändert. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zu Ihren eingereichten Unterlagen oder dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab.
Montag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Gerne können Sie uns vor Ort weiterhin persönlich erreichen.
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