Aktuelle Bebauungsplanverfahren
Aktuell einzusehende Bebauungspläne in Beteiligungsverfahren
Für Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen sowie örtliche Bauvorschriften werden Verfahren durchgeführt.
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesen Verfahren vor:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sollten sich während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2) sowie der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen (§ 4 Abs.2 BauGB), planungsrelevante Änderungen ergeben, ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Aktuelle Informationen zu laufenden Verfahren finden Sie unter den nachfolgenden Links:
STUFE 1:
Es befindet sich derzeit kein Bebauungsplanverfahren in der Beteiligung der Öffentlichkeit (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
STUFE 2:
Es befindet sich derzeit kein Bebauungsplanverfahren in der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Mannheim können unter folgendem Link eingesehen werden: www.gis-mannheim.de
*************************************************************************
Zugehörige Themen: