Abmeldung eines Wohnsitzes
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Information zur Abmeldung in leichter Sprache
Wer aus einer Wohnung in Mannheim auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Die Abmeldung einer Zweitwohnung kann sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Nebenwohnsitz erfolgen.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, sich bei der neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Die Abmeldung eines Wohnsitzes können Sie bei allen Bürgerservices in Mannheim vornehmen.
Sie können Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
- Was müssen Sie vorlegen?
Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass, Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel – wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
- Meldeschein Abmeldung
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers
Bei Abmeldung von Familienangehörigen zusätzlich:
- Ausweisdokumente der Familienangehörigen
- Geburtsurkunde bei Kindern, die keinen Kinderreisepass besitzen
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr Abmeldung eines Wohnsitzes gebührenfrei - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Abmeldung Ihres Wohnsitzes können Sie an allen Bürgerservice-Standorten durchführen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
Die Abmeldung Ihres Wohnsitzes können Sie auch digital über das Bürgerportal, schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail beim Bürgerservice beantragen.
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