Duldung
Sofern nach Abschluss des Asylverfahrens Abschiebungshindernisse vorliegen, kann eine Duldung erteilt werden. Diese wird befristet ausgestellt. Die erste Erteilung einer Duldung erfolgt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Zur Verlängerung der Duldung können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Die Erteilung einer Duldung können Sie schriftlich per Post oder elektonisch per E-Mail beantragen.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte übersenden Sie:
- Ausgefülltes Antragsformular
- bisherige Duldung
- Lohnabrechnung oder Bescheid über öffentliche Leistungen
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Duldung 15,00 - 30,00 Euro
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Sie können den Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.
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