Einbürgerung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und dadurch die Bürgerrechte, wie das volle aktive und passive Wahlrecht erhalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Einbürgerung zu beantragen.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Einen Einbürgerungsantrag können Sie schriftlich stellen sofern Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung den Quick-Check durchzuführen.

Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

 

Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie …

  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen
  • und seit 5 Jahren Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
    Ausnahme: Die notwendigen Aufenthaltszeiten können auf 3 Jahre verkürzt werden bei:
    • Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und Besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftlichem Engagement oder 
    • Ehegatten/Ehegattinnen oder eingetragene Lebenspartner/innen von Deutschen, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht.
  • und Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld bestreiten.
    Ausnahme:
    • Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30.06.1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer/innen bis zum 13.06.1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte/Ehegattin im zeitlichen Zusammenhang (innerhalb 1. Jahres) nachgezogen und haben die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten oder
    • Sie sind in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig gewesen oder    
    • Sie leben als Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene/r Lebenspartner/in mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigem Kind in familiärer Gemeinschaft
  • und ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (mindestens Sprachniveau B1 des europäischeren Referenzrahmens)
  • und ausreichende Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben (z.B. durch Schulabschluss einer deutschen Schule oder einem bestandenen Einbürgerungstest)
  • und keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.
Was müssen Sie vorlegen?

Bitte übersenden Sie:

Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Einbürgerung 255,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Einbürgerung können Sie ausschließlich schriftlich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen:

Stadt Mannheim
Zuwanderung und Einbürgerung
-Staatsangehörigkeitsbehörde-
K7
68159 Mannheim

Die Antragsformulare finden Sie unter „Was müssen Sie vorlegen“ auf dieser Internetseite.
Der Antrag sowie die Bekenntnis- und Loyalitätserklärung müssen schriftlich und vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Die vorzulegenden persönlichen Dokumente und Unterlagen übersenden Sie bitte in Kopie einreichen (keine Originale). Bitte halten Sie die Originalunterlagen für das weitere Verfahren bereit. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge mit vollständig eingereichten Unterlagen bearbeitet werden können.
Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit weiteren Hinweisen zum Verfahren.
Die bei Antragstellung fällige Gebühr in Höhe von 255,00 € bezahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrer ersten persönlichen Vorsprache. Ebenso fallen Gebühren bei einer Ablehnung in Höhe von 255,00 € und bei der Rücknahme Ihres Antrages in Höhe von 150,00 € an.

 

 

 

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