Integrationskurs

Bei der Erteilung des Aufenthaltstitels entscheidet die Ausländerbehörde auch, ob ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht oder ob die Teilnahme verpflichtend ist.

Das Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung von Werten unserer Gesellschaft ist besonders wichtig für eine gelingende Integration. In den Integrationskursen werden beide Inhalte miteinander verbunden.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Bei Fragen zum Besuch der Integrationskurse beraten wir Sie gern bei einer persönlichen Vorsprache oder telefonisch.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Falls vorhanden: Bisheriger Aufenthaltstitel Kopie
Welche Gebühren werden fällig?

 

Dienstleistung Gebühr
Integrationskurs besuchen  

Für die Beratung fallen keine Gebühren an. Für die Teilnahme am Integrationskurs können Kosten erhoben werden.

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Termine für einen persönlichen Beratungstermin bei der Ausländerbehörde können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
 

Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.

 

 

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