Reiseausweis für Ausländer

Für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer*innen einen anerkannten und gültigen Pass besitzen.

In Ausnahmefällen können durch die Ausländerbehörde Passersatzpapiere, z.B. als Reiseausweis für Ausländer mit befristeter Gültigkeit ausgestellt werden. Hierüber wird zusammen mit dem Aufenthaltsrecht entschieden.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Reiseausweis.

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Den Reiseausweis können Sie schriftlich per Post oder durch eine persönliche Vorsprache beantragen.

Der Reiseausweis darf nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können.

Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes bemühen. Bei der Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer sollten Sie möglichst Nachweise über entsprechende Bemühungen vorlegen.

Was müssen Sie vorlegen?
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweise über Passbemühungen
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Reiseausweis für Ausländer 100,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Reiseausweis können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Einen Termin zur persönlichen Vorsprache können Sie telefonisch oder elektronisch per E-Mail vereinbaren.


Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.

 

 

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