Heimaufsicht
Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist für die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen zuständig. In Mannheim gibt es 32 stationäre Pflegeeinrichtungen, 1 Hospiz und 12 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Alle stationären Einrichtungen werden von der Heimaufsicht auf Grundlage des Wohn-, Teilhabe - und Pflegegesetzes (WTPG) grundsätzlich einmal jährlich begangen. Die Begehungen müssen unangemeldet durchgeführt werden.
Geprüft wird auch die Aufnahme von ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Der Zweck des WTPGs ist es,
- die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des Gesetzes vor Beeinträchtigungen zu schützen,
- die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in und an der Gesellschaft sowie die Lebensqualität der Bewohner zu wahren und zu fördern,
- die Einhaltung der dem Träger von stationären Einrichtungen sowie die dem Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften obliegenden Pflichten zu sichern,
- die Mitwirkung der Bewohner zu sichern und zu stärken,
- eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens sowie der Pflege und Betreuung zu sichern,
- die Beratung in Heimangelegenheiten zu fördern,
- die Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. sowie den Trägern der Sozialhilfe zu fördern.
Nachfolgende Links bieten weitere interessante Informationen:
http://www.landesseniorenrat-bw.de
http://www.mannheim.de/stadt-gestalten/fachbereich-arbeit-und-soziales