Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte bilden eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Grundstücksmarkttransparenz, die für jedermann zugänglich ist. Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 Baugesetzbuch) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch). Altlasten, soweit vorhanden, sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie wurden bis zum Jahr 2021 in der Regel alle zwei Jahre rückwirkend zum 31. Dezember des Vorjahres ermittelt. Künftig sind die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 können ab sofort eingesehen werden.
Bodenrichtwertauskünfte
Es bestehen folgende Möglichkeiten, Informationen über Bodenrichtwerte zu erhalten:
Geoportal Mannheim (Bodenrichtwerte im Stadtgebiet Mannheim)
Die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2012 sind über das Geoportal z. B. mit der aktuellen Stadtgrundkarte oder der Luftbilddarstellung einsehbar. Das Grundstück kann nach Straße und Hausnummer oder nach Flurstücksnummer gesucht werden.
Bodenrichtwertkarte der Stadt Mannheim
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW)
Die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2022 können im BORIS-BW über nachfolgenden Link eingesehen werden.
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW)
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte
Die Bodenrichtwerte zum aktuellen als auch zu vorangegangenen Stichtag/en können auf Wunsch schriftlich (gebührenpflichtig) ausgegeben werden. Die Bestellung einer solchen Bodenrichtwertauskunft ist schriftlich unter Angabe der Anschrift (ggf. abweichende Rechnungsanschrift), des Grundstücks (Straße und Hausnummer oder Flurstücksnummer) sowie des Bodenrichtwertstichtags an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gerne auch per Mail) zu richten.