Zentrenkonzept

Das Zentrenkonzept bildet die Grundlage für die räumliche Einzelhandelsentwicklung der Stadt Mannheim.

Es gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Einzelhandelsansiedlungen möglich sind. Es dient als Leitlinie zur Beurteilung von Standortanfragen, zur Entwicklung von Standortangeboten und als Basis und Orientierung für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen. Investor*innen, Projektentwickler*innen, Filialist*innen und Marktbetreiber*innen schätzen das Zentrenkonzept als wichtigen Baustein für eigene Planungen und als Beitrag zur Investitionssicherheit.

Das Zentrenkonzept wurde erstmals im Jahre 2000 aufgestellt. Es wurde inzwischen zweimal fortgeschrieben und zuletzt 2018 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen (siehe auch Beschlussvorlage V016/2018). Anschließend wurde die Vorlage auch als Broschüre veröffentlicht.

Das Zentrenkonzept ist nach BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 11 bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.

Für das Zentrenkonzept erfolgte u.a. die flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsangebotes, eine städtebaulich-funktionale Bestandsaufnahme, die Abgrenzung der Einzelhandelszentren, welche auch zentrale Versorgungsbereiche genannt werden, eine Analyse und Bewertung der Nahversorgungssituation in den Stadtteilen, die Überprüfung der Zentrentypisierung und die Aufstellung einer speziell für Mannheim gültigen Sortimentsliste der zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente.

Auf dieser Basis wurden realistische Perspektiven für die räumliche Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt und die Stadtteilzentren aufgezeigt und Grundsätze, Ziele und Handlungsstrategien für eine geordnete städtebauliche und strukturelle Entwicklung des Einzelhandels formuliert.


 

 

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