Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren
Ausnahmen von Verkehrsverboten erteilt die Straßenverkehrsbehörde. Ein formloser Antrag ist in der Regel ausreichend. Er kann per Fax oder E-Mail gestellt werden. Für den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar ist ein Formular zum Download vorhanden. Folgende Ausnahmen sind möglich:
Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotsbereichen des öffentlichen Verkehrsraums
- für Ärzte im Notärztlichen Bereitschaftsdienst,
- für Handwerker,
- für soziale Dienste,
- zur Pflege eines Angehörigen,
- für Hebammen.
Ausnahmegenehmigung von Verboten im fließenden Verkehr
- für die Fahrtwegbestimmungen von Gefahrgut-Transporten durch und innerhalb von Mannheim,
- für Großraum- und Schwertransporte (Antragstellung erfolgt ausschließlich über das System Vemags),
- über das Sonntagsfahrverbot,
- für LKW-Fahrten auf Autobahnen, die hierfür an bestimmten Sonntagen gesperrt sind (Ferienreiseverordnung).
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
- zum Befahren und Parken in Fußgängerzonen,
- über die Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und Tragen von Schutzhelmen.