Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Die Stadt Mannheim wird auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts unter Anwendung der neuen Hebesätze (Grundsteuer A und Grundsteuer B) Grundsteuerbescheide erlassen, in denen die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgesetzt wird.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Randzeitenbetreuung in Mannheimer Kitas

Gesucht werden Personen, die den eigenen Alltag gerne mit Kindern gestalten, verantwortungsbewusst und kooperativ sind und vielleicht auch schon Erfahrung in der Begleitung von Kindern haben. Der Zeitaufwand ist überschaubar: Es reicht, wenn Sie an mehreren Tagen in der Woche nachmittags für ca. 1 bis 2 Stunden Zeit für die Randzeitenbetreuung in einer Mannheimer Kita zur Verfügung stehen können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kinderbetreuung – Änderung des Stichtages für Vormerkungen

Der Stichtag für die Abgabe der Vormerkungen für die Kinderbetreuung für das kommende Betreuungsjahr ändert sich auf den 01.02.2025. Alle Eltern, die noch keine Vormerkung für einen Betreuungsplatz in
•    Krippe und Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre)
•    Kindergarten (3 bis 6 Jahre)
•    Hort/Schulkindbetreuung (ab 6 Jahren)
abgegeben haben, müssen Ihre Vormerkungen rechtzeitig und vollständig – mit allen erforderlichen Nachweisen - bis spätestens 01.02.2025 bei der Servicestelle Eltern (MeKi) einreichen.
 

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