Mannheimer Mietspiegel

Der Mannheimer Mietspiegel 2025/2026 gilt ab 16.12.2024. Es handelt sich um einen "qualifizierten Mietspiegel" im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und durch den Mannheimer Gemeinderat am 19.11.2024 anerkannt wurde.

Der Mannheimer Mietspiegel entspricht den Regelungen über die "ortsübliche Vergleichsmiete" gemäß § 558 Abs. 2 BGB. Es ist der 26. Mietspiegel der Stadt Mannheim seit 1973. Der Mannheimer Mietspiegel 2025/2026 ist neu erstellt. Der Stichtag der Befragung war 1.07.2024, der Mietspiegel ist auf Basis der Regressionsmethode erstellt. Um die Anwendung des Mietspiegels 2025/2026 zu erleichtern, finden Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen zu lassen:

Online-Mietspiegelrechner

Der Mietspiegel 2025/2026 enthält Angaben zur Lage, welche in Teilen auf dem Zentrenkonzept der Stadt Mannheim beruhen. Die im Mietspiegel 2025/2026 ausgewiesenen Lagemerkmale werden nach Adresseingabe direkt im Onlinemietspiegelrechner berücksichtigt. Unter folgendem Link finden Sie eine Adressliste aller Mannheimer Adressen mit den jeweils zutreffenden Lageeinordnungen:

Straßenverzeichnis zur Lageeinordnung

Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre neu herausgegeben und ist auf frei finanzierte Wohnungen in Mannheim anwendbar. Er hilft Mietenden wie auch Vermietenden bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der Mannheimer Mietspiegel 2025/2026 ist eine vollständige Neuerstellung. Der Stichtag der Datenerhebung war der 01.07.2024, die Befragung von Mietenden und Vermietenden erfolgte postalisch und online. Aufgrund des Rücklaufs und der gesetzlich vorgeschriebenen Beschränkung auf mietspiegelrelevante Wohnungen ergab sich eine Endstichprobe von 2.864 Wohnungen. In den Mietspiegel sind die Daten frei finanzierter Wohnungen, deren Miete innerhalb der letzten sechs Jahre angepasst oder neu gefasst wurde, eingeflossen. Die Datenerhebung und -auswertung erfolgte durch ALP - Institut für Wohnen und Stadentwicklung im Auftrag der Stadt Mannheim.

Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietwerten handelt es sich um Grundmieten (Nettomieten ohne Heizkosten und ohne die übrigen Betriebskosten). Die Werte des Mietspiegels gelten nur für frei finanzierte Mietwohnungen.

Der Mietspiegel ist jedoch auch für geförderte Mietwohnungen (sog. „Sozialwohnungen“) von Bedeutung. Zum 31.12.2008 wurde die bei öffentlich gefördertem Wohnraum maßgebende Kostenmiete abgeschafft. Seit 01.01.2009 ist an die Stelle der Kostenmiete eine Miete getreten, die die Gemeinde durch Satzung festzusetzen hat und die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Richtschnur ist auch hier der Mannheimer Mietspiegel.

Wie erhalten Sie weitere Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2025/2026?

  • Die 26-seitige Broschüre, die neben den Tabellen wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält, steht kostenlos zum Download zur Verfügung
  • Unter https://mietspiegel-berechnen.de/mannheim2025 können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen lassen.

Beratung zur Anwendung des Mannheimer Mietspiegels und allgemeine Informationen zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung (Telefon: 0621 / 293 -7818 oder -7848, E-Mail: mietspiegel@mannheim.de).

Wichtige Downloads