Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling

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    Markus Manhart
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    Fachbereich Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling

    Montag - Freitag

    • 09.00 - 12.00 Uhr

    Barkasse

    Dienstag - Donnerstag

    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • 13.00 - 15.00 Uhr

    Personenkontenführung

    Montag - Freitag

    • 09.00 - 12.00 Uhr
    • Nachmittags nach Vereinbarung

    Steuern

    Montag - Freitag

    • 09.00 - 12.00 Uhr
    • Nachmittags nach Vereinbarung

    Forderungseinzug

    Montag - Freitag

    • 09.00 - 12.00 Uhr
    • Nachmittags nach Vereinbarung

     

     

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling ist ab sofort wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Die Barkasse bleibt wegen noch fortdauernder Umbauarbeiten bis auf weiteres geschlossen.

Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag - Donnerstag09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Freitag09.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Die Barkasse bleibt wegen noch fortdauernder Umbauarbeiten bis auf weiteres geschlossen. 

 

Sprechzeiten
Bitte melden Sie sich an der Infothek im Erdgeschoss E 4, 1 an
AbteilungRaumnummerSprechzeiten
Personenkontenführung003Montag - Donnerstag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Freitag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Grundsteuer, sonstige Gemeindesteuern004 - 006
Gewerbesteuer004 - 006
Vollstreckungsaußendienst007 - 009
Forderungseinzug010

 

Telefonische Erreichbarkeit
AbteilungTelefonnummer
Personenkontenführung0621 293 3898
Geldwirtschaft0621 293 3862
Grundsteuer, sonstige Gemeindesteuern0621 293 3900
Gewerbesteuer0621 293 3901
Forderungseinzug 20.3110621 293 3902
Forderungseinzug 20.3120621 293 3903

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Vielen Dank.

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Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

Der Gemeinderat hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

Antragsverfahren:

Anträge können bei den jeweils thematisch zuständigen Fachbereichen beantragt werden. Das Kulturamt nimmt Anträge für den Bereich Kultur, der Fachbereich Arbeit und Soziales für den Bereich Soziales, der Fachbereich Sport und Freizeit für den Bereich Sport und der Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling für sonstige Vereine entgegen. Gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen wenden sich für eine Antragstellung an die ihnen bekannten Ansprechpersonen in den jeweils zuständigen Fachbereichen.

Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

  • Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
  • Wirtschaftsplan 2023
  • Jahresabschlüsse 2021, 2022
  • Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
  • Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
  • Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

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Unbürokratische Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Stadt Mannheim wird unbürokratisch die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Betriebe für das aktuelle Kalenderjahr anpassen. Hierzu können die Unternehmen einen formlosen Antrag per Email auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen unter Angabe Ihres Kassenzeichens an gewerbesteuer@mannheim.de stellen.

Es wird empfohlen eher die Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung zu beantragen als eine Stundung der Steuer. Die Anträge auf Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen werden prioritär bearbeitet und schnellstmöglich beschieden. Die Beantragung kann sich auch rückwirkend auf Zahlungen aus dem Jahr 2021 beziehen. Die Stadt Mannheim wird dann die bereits geleisteten Gewerbesteuervorauszahlungen des aktuellen Jahres innerhalb von einer Woche zurückerstatten.

Bei Rückfragen können Sie sich entweder an die oben genannte Email-Adresse oder telefonisch an 0621 293 3901 wenden.

 

Gebühren für Sondernutzungen von Straßen für Tische und Stühle der Außengastronomie

Ab April sieht die Stadt Mannheim von Gebühren für Sondernutzungsgenehmigungen von Straßen für Tische und Stühle der Außengastronomie ab. Für März können auf Antrag die Gebühren hälftig erlassen werden. Hierzu kann ein formloser Antrag per Email auf Erlass unter Angabe des Kassenzeichens an mahnmanagement@mannheim.de gestellt werden.

Bei Rückfragen können Sie sich entweder an die oben genannte Email-Adresse auch telefonisch an 0621 293 3898 wenden.

 

Stundung städtischer Forderungen aus Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverhältnissen

Die Stadt Mannheim wird Corona-bedingte Stundungsanträge für Forderungen aus Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverhältnissen prioritär bearbeiten. Neben Unternehmern können auch Soloselbständige und Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstlerinnen und Künstler, einen Antrag stellen. In der Regel wird die Stundung ratenfrei für vorerst drei Monate gewährt, Stundungszinsen werden nicht festgesetzt. Hierzu können die Unternehmen einen formlosen Antrag per Email auf Stundung unter Angabe Ihres Kassenzeichens an mahnmanagement@mannheim.de stellen.

Ein Stundungsantrag muss begründet werden. Hierzu sind möglichst folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kontoauszüge der letzten 1-3 Monate
  • Vorläufige Gewinnermittlung (z. B. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV))
  • Welche Sicherheitsleistungen können erbracht werden (z. B. Bürgschaften, Wertpapiere gemäß § 241 Abgabenordnung)?
  • Mitteilung der Hausbank, dass das Kreditlimit ausgeschöpft worden ist.

Bei Rückfragen können Sie sich entweder an die oben genannte Email-Adresse oder telefonisch an 0621 293 3898 wenden.


Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie hier https://www.mannheim.de/de/gewerbesteuervorauszahlungen


Wichtige Hotlines für Unternehmen

  • Information der Stadt Mannheim für Unternehmen
    FB 80 Wirtschafts- und Strukturförderung
    0621 293 3351
    Mo - Do 09:00 -16:00 Uhr, Fr 09:00 - 14:00 Uhr, außer an Feiertagen
    wirtschaftsfoerderung@mannheim.de
     
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld (für Arbeitgeber)
    Bundesagentur für Arbeit
    0800 4 5555 20
    (0800 4 5555 00 für Arbeitnehmer)
    Mo - Fr 8.00-18.00 Uhr
     
  • Fragen zur Gewerbesteuer (z.B. Herabsetzung der GewSt-Vorauszahlungen)
    20.32 Gewerbesteuer
    0621 293 3901
    Mo - Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00
    Gewerbesteuer@mannheim.de
     
  • Fragen zum Zahlungsverkehr (z.B. Stundungen, Abbuchungen)
    20.03 Personenkontenführung
    0621 293 3898 (Mahnungen, Stundungen)
    20.23 Geldwirtschaft
    0621 293 3862 (Zahlungen, Abbuchungen)
    Mo - Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00
    Mahnmanagement@mannheim.de
     
  • Kontaktdaten Mannheimer Finanzämter (z.B. Körperschaft-, Einkommen-, Umsatz-, Lohnsteuer)
    0621 292 0
    Mo - Do 09.00-15.30 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr
    fa-mannheim-stadt.fv-bwl.de dort vereinfachter Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und zinslose Stundung
     
  • Hotline Soziales der Stadt Mannheim (z.B. Sozialhilfe)
    0621 293 2930
    Mo - Fr 9.00-17.00 Uhr
     
  • KfW Förderung (KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen)
    0800 539 9000
    Mo - Fr 08.00-18.00 Uhr
    Kreditantrag ab 23.03.2020 über die (Haus-) Banken und Sparkassen
    https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
    info@kfw.de


Der Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die städtische Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Er gehört zu jenen Fachbereichen einer Stadtverwaltung, zu denen die Bürgerinnen und Bürger, mit Ausnahme der Stadtkasse und der Abteilung Forderungsmanagement, nur selten Kontakt haben. Das bedeutet aber nicht, dass er im Verborgenen arbeitet. Haushaltspläne, Finanz- und Investitionspläne, Beteiligungsberichte und die Jahresrechnung werden von ihm öffentlich ausgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diese Zahlenwerke einzusehen und ihrerseits Anregungen zu geben.