E-Scooter
Seit dem 01.01.2025 hat die Stadt Mannheim eine neue Konzeption für E-Tretroller von Vermietanbietern in Kraft gesetzt. Diese ermöglicht der Stadt, die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge um ein gutes Drittel auf insgesamt 2.000 Stück zu reduzieren. Dabei beschränkt man sich auf drei Anbieter, die unter mehreren Interessenten ausgewählt wurden.
Verbunden mit der Genehmigung sind konkrete Auflagen für die Flottenverteilung und das Abstellen der Roller sowie Vorgaben für das Beschwerdemanagement zu erlassen. So wird zukünftig ein Fotobeweis über das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge Pflicht, ohne den sich die Vermietung nicht beenden lässt.
Hybrides Abstellsystem
Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist das hybride Abstellsystem: An besonders belasteten Stellen in der Stadt können künftig feste Abstellflächen vorgeschrieben werden. Ein solches Modell wird in Mannheim bereits seit Dezember 2023 an den drei Mobilstationen in den Quadraten (A 1, N 2 und E 4) erfolgreich getestet. Außerhalb dieser festen Flächen bleibt das freie Abstellen im öffentlichen Raum („Free-Floating-System“) bestehen, jedoch unter strengen Auflagen. Diese umfassen unter anderem Abstellverbotszonen (beispielsweise rund um den Wasserturm, in der Fußgängerzone und ihren Seitenstraßen oder am Neckarufer), die Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern, die durch App-Hinweise und den Fotobeweis sichergestellt werden soll sowie Vorgaben zur Verteilung der Fahrzeuge. Dieses System ermöglicht es der Stadt, flexibel auf die Bedürfnisse zu reagieren und nach und nach weitere Abstellflächen einzurichten, während die Vorteile eines stationsunabhängigen Systems erhalten bleiben.
Fokus auf die "letzte Meile"
Ziel der neuen Richtlinie ist es, die E-Tretroller verstärkt für die sogenannte „letzte Meile“ einzusetzen, insbesondere in Vororten mit größeren Fußwegdistanzen oder einer geringeren ÖPNV-Dichte. So soll der Verkehr effizienter gestaltet und die Mobilität verbessert werden. Entsprechend schreibt die Stadt Mannheim zukünftig auch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrzeuge im Stadtgebiet vor.
Die Genehmigungen sind bis Ende 2026 befristet. Innerhalb dieses Zeitraums soll das aktuelle Konzept evaluiert werden. Der Betrieb von E-Scooter Verleihsystemen wird von den jeweiligen Anbietern grundsätzlich eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich im bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmen durchgeführt.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Wie kann ich E-Tretroller, die falsch oder behindernd abgestellt wurden, melden?
Falsch oder behindernd abgestellte E-Tretroller der Vermietanbieter können direkt beim Anbieter gemeldet werden. Wichtig ist, dass dabei möglichst die nachfolgenden Angaben gemacht werden:
- Name des Anbieters
- Versicherungskennzeichen
- Genauer Standort des Fahrzeugs
- Art des Verstoßes (z.B. "Feuerwehrzufahrt blockiert")
- Wenn möglich, Foto beifügen.
Die Anbieter können auf folgenden Wegen erreicht werden:
Dott Voi Bolt Telefon: 030 466 90 439
Telefon: 0157 3599 3270
Telefon: 030 568 373 989
Darüber hinaus kann in gravierenden Fällen auch der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim kontaktiert werden:
31lts@mannheim.de
Tel. 0621/293-2933- Wo dürfen E-Tretroller abgestellt werden?
Grundsätzlich dürfen E-Tretroller – wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auch – auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,60 Meter beträgt und niemand behindert wird. Tabu sind auch beispielsweise Zufahrten, Rampen, Überwege, Rettungswege oder Blindenleitsysteme.
Für E-Tretroller der Vermietanbieter gelten darüber hinaus auf Basis der Konzeption der Stadt Mannheim weitere Auflagen. So müssen z.B. Haltestellen, Spielplätze, Brücken, Unterführungen und Tunnel freigehalten werden. Ebenso dürfen Anbieter an einer Stelle maximal fünf Fahrzeuge bereitstellen. Ebenso darf die Stadt Mannheim feste Abstellflächen ausweisen um die herum in einem definierten Radius ein freies Abstellen nicht möglich ist. Außerdem schreibt die Stadt Mannheim Abstellverbotszonen vor, die beispielsweise das Beenden der Ausleihe in Grünflächen oder in Ufernähe verhindern. Über Kontingentzonen soll zudem eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrzeuge im Stadtgebiet sichergestellt werden.
- Wo dürfen E-Tretroller fahren?
Für E-Tretroller-Fahrer gelten ähnliche Rechte und Pflichten wie für Fahrradfahrer: Die Roller müssen, wo vorhanden, auf Fahrradwegen fahren. Wenn keine vorhanden sind, müssen sie die Fahrbahn nutzen. Auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone ist es verboten, mit den Rollern zu fahren.
- Wer kontrolliert den richtigen Umgang mit E-Tretrollern?
Der städtische Ordnungsdienst wird im Zuge seiner täglichen Überwachung der Innenstadt sein Augenmerk auch auf die rechtmäßige Nutzung von E-Tretrollern richten. Ebenso stehen die Gehwege im Fokus der Überwachung. Der Ordnungsdienst orientiert sich an der Straßenverkehrsordnung und ahndet Verstöße in diesem Bereich. Für die Einhaltung der Auflagen sind Vermietanbieter selbst verantwortlich. Sie sind auch dazu Verpflichtet Nutzende entsprechend zu informieren.
- Können Bußgelder anfallen?
E-Tretroller unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.
- Wie viele Personen dürfen einen E-Tretroller fahren?
Der E-Tretroller ist nur für eine Person zugelassen.
- Welche Promillegrenze gilt?
Da es sich bei den E-Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, riskiert daher ein Bußgeld oder begeht, je nach Umständen, eine Straftat.