Mannheimer Familienpass

Familienpass 2025

Für das Jahr 2025 bietet die Stadt Mannheim den Familienpass für alle Mannheimer Familien unabhängig von ihrem Einkommen an. Der Familienpass soll Eltern und Kinder dazu anregen, die Freizeit gemeinsam zu gestalten und ihnen den Zugang zu den bestehenden Angeboten erleichtern. Den Familienpass (Gutscheinheft mit Berechtigungskarte) erhalten alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Dieser wird – auf Antrag – von den Bürgerservices vor Ort oder online ausgestellt und den Antragstellenden zugestellt bzw. ausgehändigt.

Auch 2025 haben Elternteile, deren Kinder sich nur phasenweise in Mannheim aufhalten, einen Anspruch auf den Familienpass. Außerdem können bis zu drei weitere erwachsene Begleitpersonen, frei wählbar und ohne Nachweis, auf der Berechtigungskarte eingetragen werden. Wieder gibt es auch einige Gutscheine, die Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener einlösen können. Der Familienpass ist kostenlos online bei den Bürgerservices bestellbar.

Familienpass plus

Den Familienpass plus gibt es ab sofort als eigenes Gutscheinheft im selben Format mit Vergünstigungen und attraktiven Angeboten für Familien und Alleinerziehende, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen. 

Der Familienpass plus kann gemeinsam mit dem Familienpass online bestellt werden. Bitte halten Sie dafür die aktuellen Bescheide über Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem SGB II bzw. auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereit, da diese bereits bei der Beantragung digital beizufügen sind. Die Gutscheine des Familienpasses plus können allerdings nur die berechtigten Leistungsbezieher*innen mit ihren Kindern einlösen.

Gutscheine

Im Gutscheinheft des Familienpasses finden Sie Gutscheine für freie Eintritte oder Ermäßigungen für Einrichtungen und Vereine in Mannheim: z. B. Gutscheine für Schwimmbäder, Theaterbesuche, die Stadtparks, Museen und viele weitere Freizeitbetätigungen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund des im Gemeinderat jüngst beschlossenen Doppelhaushalts 2025/2026, der keine Mittel für die Lastenradförderung mehr vorsieht, sind die im Vorgriff neu aufgenommen Gutscheine für einen zusätzlichen Zuschuss bzw. eine erhöhte Förderung für Inhaber des Familienpasses (plus) für den Kauf eines (E-)Lastenrads oder Fahrradanhängers hinfällig geworden.