Livemusik-Förderung

Livemusikförderung

Die Livemusikförderung des Kulturamtes richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter*innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren. Sie können bis zum 30.04.2025 einen Antrag stellen

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Förderlinie.
Bitte lesen Sie unsere Richtlinien (s. u., Ziffer 6) für Details und weitere Informationen!

 

Voraussetzungen:

  • Der ganzjährige Spielbetrieb in Mannheim wird mindestens seit dem Jahr vor der Antragstellung nachgewiesen. 
  • Veranstaltet werden mindestens acht Live-Konzerte im Jahr, die dem GEMA-Tarif U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V zuzuordnen sind
  • (Konzerte mit GEMA-freiem Repertoire können dabei einbezogen werden, sofern diese bei der GEMA angemeldet wurden).
  • Berücksichtigung finden ausschließlich Konzerte, bei denen die auftretenden Künstler*innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte, wie Kompositionen und Improvisationen, live präsentieren.
  • Besucherkapazität max. 1.000 Personen.

     

Förderhöhe:

Die Förderung erfolgt anteilig an den für die Livemusik-Förderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Maßgeblich für die Berechnung des auf den jeweiligen Zuschussempfänger entfallenden Anteils ist die Anzahl der von ihm im Vorjahr durchgeführten Veranstaltungen im Verhältnis zu der Gesamtzahl der von allen Zuwendungsempfängern im Vorjahr durchgeführten Veranstaltungen. In Abhängigkeit von der Gesamtzahl der im Vorjahr durchgeführten richtlinienkonformen Veranstaltungen wird die maximale Anzahl der je Zuwendungsempfänger zur Ermittlung des Anteils zu berücksichtigenden Veranstaltungen begrenzt, um eine übermäßige Ausschüttung der Fördersumme pro Zuwendungsempfänger zu vermeiden.

Beträgt die Gesamtzahl bis zu 600 Veranstaltungen, werden maximal 30 Veranstaltungen je Zuwendungsempfänger berücksichtigt. Beträgt die Gesamtzahl über 600 Veranstaltungen, erhöht sich dies auf maximal 45 Veranstaltungen je Zuwendungsempfänger. Der für die Förderung maßgebliche Anteil des jeweiligen Zuwendungsempfängers ergibt sich sodann aus dem Verhältnis seiner zu berücksichtigenden Veranstaltungen zu der aus den zu berücksichtigenden Veranstaltungen aller Zuwendungsempfänger neu zu bildenden Gesamtzahl.

 

Bewerbungsverfahren:

Bis zum 30.04.2025 können Anträge auf Livemusikförderung beim Kulturamt eingereicht werden.

Nutzen Sie dazu das Antragsformular unten in der Downloadsektion.

 

Bewerbungsunterlagen:

  • Antrag (s.u.)
  • GEMA Rechnungen sowie Anmeldeformulare aus 2024 (Tarife U-K, U-V & E, M-V)
  • für Pauschaltarife wie bspw. M-CD: GEMA-Vertrag/GEMA-Änderung und Fälligkeitshinweis sowie die jeweiligen Künstlerverträge aus dem Vorjahr
  • das (geplante) Jahresprogramm im Jahr der Antragstellung
  • Beiblatt Livemusikförderung (wird auf Anfrage versendet: larissa.bode@mannheim.de)

 

Versand:

Sämtliche Unterlagen bitte original unterschrieben per Post an:
Kulturamt Mannheim
Betreff „Livemusikförderung“
E4,6
68159 Mannheim
 

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