Kfz – Zulassung mit Elektro-, Oldtimer-, Saison- oder Grünen Kennzeichen


Zur Terminvereinbarung
 

Elektrokennzeichen:

Das Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen) können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen. Hierzu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Plug-In-Hybride mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite oder weniger als 50 g/km CO² Ausstoß
  • Mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

Wenn Sie in Umweltzonen einfahren, benötigen Sie weiterhin eine Feinstaubplakette.
 

Oldtimerkennzeichen:

Fahrzeuge, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen ein historisches Kennzeichen erhalten. Der Tag der ersten Zulassung muss demnach mindestens 30 Jahre zurückliegen.
 

Saisonkennzeichen:

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie beispielsweise Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Hierdurch ersparen Sie sich das häufige An- und Abmelden Ihres Fahrzeugs. Bei der Zulassung des Fahrzeugs legen Sie einmalig den Zeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder geparkt werden.

Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit von einem Saisonkennzeichen auf ein Ganzjahreskennzeichen oder umgekehrt ummelden bzw. den Saisonzeitraum ändern.


Grüne Kennzeichen:

Grüne Kennzeichen sind für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge vorgesehen. Dies kann in der Person des/der Halter*in begründet sein oder in der Fahrzeugart.

 

Wenn Sie umgezogen sind oder ein anderes Kennzeichen benötigen, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten Umkennzeichnung und Umschreibung eines Fahrzeugs.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb bzw. eine alternative Energiequelle.
 

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • (wenn vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
  • Alte Kennzeichenbleche (falls vorhanden)
  • Leasingfahrzeugbrief (Der Leasingfahrzeugbrief muss von der Bank direkt an den Bürgerservice Neuhermsheim oder Waldhof geschickt werden.)

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

Bei Elektrokennzeichen zusätzlich:

  • Neue Kennzeichenbleche (in K 7, Lindenhof und Waldhof finden Sie Schilderfirmen, die Ihnen die Kennzeichen prägen)

Bei Oldtimerkennzeichen zusätzlich:

  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO

Bei Saisonkennzeichen zusätzlich:

  • evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form) für Saisonkennzeichen

Bei Grünen Kennzeichen zusätzlich:

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Neuzulassung 30,60 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr   2,60 Euro
Eintragung Oldtimer- oder Saisonkennzeichen 15,50 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Elektrokennzeichen können Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten -  finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Zulassung mit Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen oder Grüne Kennzeichen können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
 

Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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