Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe bei der Stadt Mannheim
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Das Recht der Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz reformiert. Eines der wichtigsten Ziele der Reform war es, den Menschen mit Behinderungen mit seinen individuellen Bedarfen in den Mittelpunkt zu stellen.
Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Anspruchsberechtigt können erwachsene Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sein. Auch Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen können Leistungen der Eingliederungshilfe von uns erhalten. Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung können bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen vom Fachbereich 58 Jugend und Gesundheitsamt erhalten.
Hier finden Sie den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene . Wenn Sie Leistungen für Ihr Kind im Rahmen des SGB IX beantragen möchten, verwenden Sie bitte diesen Vordruck. Antrag auf Leistungen für Kinder und junge Erwachsene .
Nur in bestimmten Konstellationen ist die Angabe von Einkommens- und Vermögenswerten erforderlich. Bitte füllen Sie zunächst nur die gelb markierten Felder aus. Sollten Angaben zu Einkommen und Vermögen erforderlich werden, setzten wir uns nochmals mit Ihnen in Verbindung.
Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns an:
Sachgebietsleitungen | Zuständigkeitsbereich | Telefon | |
Frau Akkaya | alle Kinder und Jugendliche | 293-3673 | fadime.akkaya@mannheim.de |
Herr Haag | Schwetzingerstadt/Oststadt, Lindenhof, Neuostheim/Neuhermsheim, Neckarau | 293-8737 | jens.haag@mannheim.de |
Frau Graf | Schönau, Waldhof, Käfertal | 293-9481 | stefanie.graf@mannheim.de |
Herr Hellmig | Seckenheim, Friedrichsfeld, Vogelstang, Wallstadt, Feudenheim, Rheinau | 293-3539 | kai.hellmig@mannheim.de |
Herr Manz | Innenstadt/Jungbusch, Neckarstadt Ost- und West, Sandhofen | 293-2885 | philipp.manz@mannheim.de |
Frau Anderssohn | Leistungen der Grundsicherung bei gleichzeitigem Bezug von Eingliederungshilfeleistungen (Antrag auf Leistungen der Grundsicherung) |
293-7879 | tina.anderssohn@mannheim.de |