Unterhaltssicherung beim Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst
Ab sofort zuständig ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Ist Ihr Lebensunterhalt auf Grund des Reservistendienstes oder des freiwilligen Wehrdienstes nicht gesichert, ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Unterhaltssicherung.
Anträge richten Sie bitte ausschließlich an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf.