Gewerbeaufsicht

Aktuelle Themen der Gewerbeaufsicht

Sicherer Umgang mit Diisocyanaten

Über 4 Millionen Menschen kommen EU-weit bei ihrer Arbeit mit Diisocyanaten in Kontakt – zum Beispiel im Bauwesen, der Automobilindustrie oder der Möbelindustrie. Durch Hautkontakt oder Einatmen der schwer ersetzbaren Substanz können jedoch Reizungen oder sogar schwere Atemwegserkrankungen entstehen. Zum Beitrag über den sicheren Umgang des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hitze im Sommer und Energiesparen im Winter

Tipps für heiße Tage in Arbeitsstätten (Angebot der baua)

Ein den Bedürfnissen des Menschen entsprechendes Klima am Arbeitsplatz führt zu einer nachhaltigen positiven Wirkung auf Gesundheit, Leistung, Zufriedenheit und Wohlbefinden. Zu warme oder zu kalte Klimabedingungen können zu gesundheitlichen Schädigungen führen.

Zur baua-Themenseite "Klima am Arbeitsplatz"

Zur Themenseite „Hitzeschutz in Mannheim“

Anzeige nach der NiSV

Am 31. Dezember 2020 trat die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) in Kraft (aktuelle Änderungen zum 12. Juni 2023).

Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage nach § 3 Absatz 3 NiSV spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Hier finden Sie das Online-Anzeigeformular.


Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartner im betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz für über 10.000 Mannheimer Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie die Bürger der Stadt. Die Gewerbeaufsicht ist im Fachbereich Klima, Natur, Umwelt organisiert.

Jeder Betrieb hat innerhalb seiner Branche (z.B. Chemie, Textil, Gesundheitswesen, Maschinenbau) einen eigenen Ansprechpartner in der Behörde. Unternehmen und Bürger können sich in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, Arbeitsschutzes und der Sicherheit von Produkten an die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht wenden.

Die Gewerbeaufsicht sorgt mit Fachleuten und Spezialisten für die Umsetzung von Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie von Gesetzen und Regelwerken, die Zielvorgaben des Arbeitnehmer:innen-Schutzes enthalten. Die Mitarbeiter schaffen mit Kompetenz und Augenmaß einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Bevölkerung und der Arbeitnehmer einerseits, sowie den betrieblichen Erfordernissen und den Besonderheiten von Produktionsprozessen andererseits.


Zu den einzelnen Sachbereichen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Anlagensicherheit

Arbeitszeitschutz

Fahrpersonal

Gefahrstoffe

Jugendarbeitsschutz

Mutterschutz (Hier ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig)