Informationsmaterial Wahlen

Allgemeines

Hier stellt das Wahlbüro aktuelles Informationsmaterial für die Wahlen zum Download oder zur Online-Betrachtung zur Verfügung.

Aktuelle Wahlen

In leichter Sprache

Bitte beachten Sie:

Für die Öffentlichkeitsarbeit hergestelltes staatliches Informationsmaterial darf weder von Parteien, noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe staatlicher Druckerzeugnisse an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf staatliches Informationsmaterial nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Den Parteien ist es jedoch gestattet, staatliches Informationsmaterial zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.