BAföG/Aufstiegs-BAföG

BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt. 

Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.
 

Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit bis zu 300 € monatlich zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Weitere Informationen zum Bildungskredit.