Randzeitenbetreuung an Ganztagsgrundschulen

An Ganztagsgrundschulen können sich berufstätige Eltern für die kostenpflichtige Randzeitenbetreuung nach dem Unterricht bis 17.00 Uhr direkt vor Ort in der Einrichtung oder im Sekretariat der Schule anmelden.

Im Ganztagsbetrieb sind im Schuljahr 2024/25:

Die Elternbeiträge für die Randzeitenbetreuung orientieren sich an den Betreuungszeiten und den im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren.