gemeinsames Mittagessen
Mittagessen
Bitte fügen Sie dem Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei:
- Angabe, an welcher Schule/Kita/Einrichtung das Kind am Mittagessen teilnimmt und seit wann.
- Bei Kindern, die noch nicht die Schule besuchen, legen Sie bitte den aktuellen Gebührenbescheid der Kindertagesstätte (bei städtischen Kindertagesstätten den Bescheid der Stadt Mannheim) vor.
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Ab dem 01.01.2014 ist der Zuschuss für die Mittagsverpflegung bei Schülern auf das Essen in der Schule beschränkt. Essen, welches außerhalb der Schule eingenommen wird (z.B. im Hort) kann nicht mehr bezuschusst werden.