Schulbedarf
Antragserfordernis
- Bei Bezug von Bürgergeld:
Auszahlung erfolgt über den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, sobald dort eine gültige Schulbescheinigung eingereicht wurde. - Bei allen anderen Leistungsbeziehern: Antragsbogen
bei Schülern ab 15 Jahren und bei Erstklässlern bitte eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen
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Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr einen Zuschuss.