Schulbedarf

Antragserfordernis

  • Bei Bezug von Bürgergeld: 
    Auszahlung erfolgt über den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, sobald dort eine gültige Schulbescheinigung eingereicht wurde.
  • Bei allen anderen Leistungsbeziehern: Antragsbogen

    bei Schülern ab 15 Jahren und bei Erstklässlern bitte eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen

  • Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr einen Zuschuss.