Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Teilhabe

Möglich ist die Übernahme von :
1. Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
3. Teilnahme an Freizeiten

Für Kinder unter 18 Jahren maximal 15,00 € monatlich für jedes Kind!

Bitte fügen Sie dem Antragsbogen noch folgende Unterlagen bei: