Gebührenreduzierung im Kindergarten
Der Gemeinderat hat im Dezember 2017 beschlossen, dass der Besuch eines Kindergartens in Mannheim ab dem 1. September 2019 für jedes Angebot vom ersten Tag an um 105 Euro monatlich reduziert wird. Liegt der zu leistende Kostenbeitrag für die Betreuung unter 105 €, erfolgt die Zuwendungen nur bis zur Höhe des festgesetzten Kostenbeitrags für die Betreuung.
Die Regelung gilt für alle Kindergartenangebote (Regelangebot, Verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagesangebot) und für alle Träger. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen Hauptwohnsitz in Mannheim hat, das dritte Lebensjahr vollendet hat und eine Tageseinrichtung im Stadtkreis Mannheim besucht.
Bei der Gebührenreduzierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Mannheim, um so Eltern die Vereinbarkeit vom Familie und Beruf zu erleichtern. Die Höhe und auch der Wegfall der Zuwendung kann vom Gemeinderat der Stadt Mannheim jederzeit neu beschlossen werden, ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung oder auf eine bestimmte Höhe der Zuwendung besteht daher nicht.
Eltern von Kindern, die eine städtische Tageseinrichtung besuchen, müssen keinen Antrag stellen. Bei den städtischen Tageseinrichtungen wird die Gebührenreduzierung automatisch berücksichtigt.
Bei den Tageseinrichtungen der freien Träger müssen die Eltern einen Antrag auf Gebührenreduzierung bei der jeweils besuchten Einrichtung stellen.