Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Dienstleistungen und Anordnungen zu Verkehrslenkung und Verkehrssicherung
Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum genehmigt die Straßenverkehrsbehörde. Dazu gehören auch die Aufstellung von Gerüsten und Bauzäunen, von Bauwagen bzw. -containern und das Lagern von Baumaterial auf öffentlichen Straßen.
Die Straßenverkehrsbehörde ergreift Maßnahmen zur Verkehrslenkung bzw. Verkehrssicherung, um Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Anordnung von Verkehrszeichen (Beschilderungen und Markierungen) und Verkehrseinrichtungen (Baken, Pfosten, Schranken etc.).
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Beschilderung von Schwerbehindertenparkplätzen an. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenparken - Ausweise und Parkplätze (Voraussetzung hierfür ist der blaue europäische Schwerbehindertenausweis).