Haus des Jugendrechts

Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts

Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist ein Spezialgebiet des Jugendamtes Mannheim und für alle im Stadtgebiet Mannheim wohnhaften, tatverdächtigen und straffällig gewordenen Jugendlichen und junge Volljährige bis 21 Jahre zuständig.
Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren betreuen Jugendliche und deren Eltern sowie junge Volljährige während des gesamten Strafverfahrens, also vor und während einer Gerichtsverhandlung sowie nach einer Verurteilung. Dabei prüfen sie, ob der junge Mensch Hilfestellungen durch die Jugendhilfe benötigt.
Die JuHiS hat unter anderem die Aufgabe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Da die Maßnahmen des Jugendgerichtes vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendhilfe im Strafverfahren dem Gericht diesbezüglich Vorschläge.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im gesamten Strafverfahren eine neutrale Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen und gegebenenfalls seiner Familie.

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren:

  • beraten strafunmündige Kinder und deren Eltern
  • informieren junge Straftäter sowie deren Eltern über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und über mögliche Hilfeangebote
  • sprechen mit den jungen Straftätern über die Hintergründe und Auslöser der Straftat
  • begleiten Jugendliche und junge Volljährige zur Gerichtsverhandlung und geben vor Gericht einen pädagogisch sinnvollen Maßnahmevorschlag ab
  • helfen jungen Straftätern u.a. bei Problemen mit Familie, Freunden, Wohnung, Schule und Ausbildung
  • besuchen Jugendliche und junge Volljährige in Untersuchungshaft zur Vorbereitung der Gerichtsverhandlung, im Strafvollzug zur Entlassvorbereitung und Wiedereingliederung
  • organisieren und vermitteln gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Weisungen u.a. gemeinnützige Arbeit, soziale Trainingskurse sowie Täter-Opfer-Ausgleich an verschiedene Beratungsstellen und vieles mehr.
 
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