Fachbereich Arbeit und Soziales
Rechtsberatung in Mietrechtsangelegen / Wohnangelegenheiten.
Etliche Zuwanderer leben in mietrechtlich umstrittenen Nutzungsverhältnissen. Häufig besteht Unklarheit über die Rechtsnatur dieser Wohnsituation. Insbesondere in den Problemimmobilien zeigt sich, dass die Betroffenen auch eine mietrechtliche Beratung und ggf. anwaltliche Vertretung benötigen. Soweit diese Personen aufgrund ihrer minimalen Einkünfte nicht in der Lage sind, die notwendigen Kosten zur Mitgliedschaft im Mieterverein oder zur Beauftragung eines Anwaltes selbst aufzubringen, soll in Einzelfällen eine (anteilige) Kostenübernahme aus Mitteln des Integrationsfonds ermöglicht werden.
In vielen Fällen wird es auch erforderlich sein, Kosten einer/s Dolmetschers/in, die/der in Mieterversammlungsversammlungen und Beratungsgesprächen notwendig ist, zu übernehmen. Gefördert werden sollen nur Personen, die keinen Rechtsanspruch auf eine solche Unterstützungsleistung haben.
Das Projekt wird aus der ersten und zweiten Tranche mit jeweils 5.000,- € gefördert.