Gesetzliche Betreuung im Ehrenamt
Sie wollen sich für einen anderen Menschen sozial engagieren und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe mit großer Eigenständigkeit?
Wie wäre es mit der Übernahme einer gesetzlichen Betreuung?
Viele Menschen können aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln und benötigen hierzu Unterstützung. In diesen Fällen wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer (nach §§ 1896 ff BGB) bestellt, der dies übernimmt.
Der Betreuer handelt und trifft Entscheidungen als rechtlicher Vertreter eines Menschen, der dies selbst nicht (mehr) kann. Dabei stehen die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten im Mittelpunkt.
Es geht nicht darum, jemanden zu pflegen oder für diesen Menschen bspw. einzukaufen - vielmehr ist Ihr Organisationstalent gefragt. Aufgaben können z.B. Antragstellungen und Kontoverwaltung sein oder auch Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich zu treffen.
Sie wollen Verantwortung übernehmen für einen Menschen?
Sie helfen anderen - wir helfen Ihnen!
Dauerhaft