MAP-Ausschreibung 2014
Wer kann einen Projektantrag stellen? (Art des Trägers)
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Nichtstaatliche Organisationen, die nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit tätig sind.
(z. B. Kultur- und Sportvereine, Fördervereine an Schulen, Elternvereine, Religionsgemeinden und gGmbHs, aber keine Einzelpersonen oder Bürgerinitiativen) - Antragstellende müssen ihren Sitz nicht in Mannheim haben, aber die zu erreichende Zielgruppe muss in Mannheim verortet sein.
Wie und wo ist ein Förderantrag zu stellen?
- Einreichen der Anträge in schriftlicher und digitaler Form bei der lokalen Koordinierungsstelle
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Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Antragsformular (Stammblatt 1)
- Konzeptblatt (beachte Hinweise im Ausschreibungstext)
- Detaillierter Kostenplan
- Frist zur Einreichung von Projektanträgen: 01. Dezember 2013
- alle notwendigen Formulare sind weiter unten abrufbar
Förderhöhe und Förderzeitraum
- Förderhöhe bis 20.000,- € pro Projekt
- Eigenmittel oder weitere Fördermittel erwünscht aber nicht Bedingung
- Projektlaufzeit: 01.01.2014 bis 21.12.2014
Förderkriterien / Auf was ist bei der Antragstellung besonders zu achten?
- Bezug zu einem der drei formulierten MAP-Leitziele und einem der hierzu genannten MAP-Handlungsziele (vgl. MAP_Zielsystem 2014)
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Angaben zu
- Zielgruppe (Art und Anzahl)
-Geplante Projektziele & Projektmaßnahmen (Handlungskonzept)
(Beachte Schwerpunkt der Ausschreibung: Nachhaltigkeit. Vgl. Ausschreibungstext „4. Förderkriterien“ und MAP-Zielsystem) -
Angabe von (mind.) zwei Indikatoren zur Bewertung des Projekterfolgs
(SMART-Kriterien: Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realisierbar, Terminiert) - Gender Mainstreaming (geschlechtsspezifische Projektmaßnahmen)
- Kooperationspartner erwünscht aber nicht zwingend
- Detaillierter Finanzierungsplan (ergänzend zu Stammblatt 1)
Auswahlverfahren der Projektanträge
- Lokale Koordinierungsstelle: erste Prüfung der Anträge, ggf. Kontaktaufnahme mit den Antragsteller*innen (bis 01.12.2013 / Antragsfristende)
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MAP-Begleitausschuss (BgA): Projektauswahl (11.12.2012)
(18 BgA-Mitglieder: 7 Mitgliedern aus zivilrechtlichen Organisationen, 2 aus der Wirtschaft und 7 aus der Verwaltung; vgl.: Liste der BgA-Mitglieder) - Bundesregiestelle (eingesetzt vom BMFSFJ): Prüfung und Freigabe der ausgewählten Projekte
- Lokale Koordinierungsstelle: Zustellung des Bewilligungsbescheides mit Erklärung zur demokratischen Grundordnung und Formular zum Rechtsmittelverzicht (geplant: Anfang / Mitte Januar 2014)