MAP-Ausschreibung 2014

Wer kann einen Projektantrag stellen? (Art des Trägers)

  • Nichtstaatliche Organisationen, die nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit tätig sind.
    (z. B. Kultur- und Sportvereine, Fördervereine an Schulen, Elternvereine, Religionsgemeinden und gGmbHs, aber keine Einzelpersonen oder Bürgerinitiativen)
  • Antragstellende müssen ihren Sitz nicht in Mannheim haben, aber die zu erreichende Zielgruppe muss in Mannheim verortet sein.


Wie und wo ist ein Förderantrag zu stellen?

  • Einreichen der Anträge in schriftlicher und digitaler Form bei der lokalen Koordinierungsstelle
  • Ein vollständiger Antrag besteht aus:
    • Antragsformular (Stammblatt 1)
    • Konzeptblatt (beachte Hinweise im Ausschreibungstext)
    • Detaillierter Kostenplan
  • Frist zur Einreichung von Projektanträgen: 01. Dezember 2013
  • alle notwendigen Formulare sind weiter unten abrufbar


Förderhöhe und Förderzeitraum

  • Förderhöhe bis 20.000,- € pro Projekt
  • Eigenmittel oder weitere Fördermittel erwünscht aber nicht Bedingung
  • Projektlaufzeit: 01.01.2014 bis 21.12.2014


Förderkriterien / Auf was ist bei der Antragstellung besonders zu achten?

  1. Bezug zu einem der drei formulierten MAP-Leitziele und einem der hierzu genannten MAP-Handlungsziele (vgl. MAP_Zielsystem 2014)
  2. Angaben zu
    - Zielgruppe (Art und Anzahl)
    -Geplante Projektziele & Projektmaßnahmen (Handlungskonzept)
    (Beachte Schwerpunkt der Ausschreibung: Nachhaltigkeit. Vgl. Ausschreibungstext „4. Förderkriterien“ und MAP-Zielsystem)
  3. Angabe von (mind.) zwei Indikatoren zur Bewertung des Projekterfolgs
    (SMART-Kriterien: Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realisierbar, Terminiert)
  4. Gender Mainstreaming (geschlechtsspezifische Projektmaßnahmen)
  5. Kooperationspartner erwünscht aber nicht zwingend
  6. Detaillierter Finanzierungsplan (ergänzend zu Stammblatt 1)

 

Auswahlverfahren der Projektanträge

  1. Lokale Koordinierungsstelle: erste Prüfung der Anträge, ggf. Kontaktaufnahme mit den Antragsteller*innen (bis 01.12.2013 / Antragsfristende)
  2. MAP-Begleitausschuss (BgA): Projektauswahl (11.12.2012)
    (18 BgA-Mitglieder: 7 Mitgliedern aus zivilrechtlichen Organisationen, 2 aus der Wirtschaft und 7 aus der Verwaltung; vgl.: Liste der BgA-Mitglieder)
  3. Bundesregiestelle (eingesetzt vom BMFSFJ): Prüfung und Freigabe der ausgewählten Projekte
  4. Lokale Koordinierungsstelle: Zustellung des Bewilligungsbescheides mit Erklärung zur demokratischen Grundordnung und Formular zum Rechtsmittelverzicht (geplant: Anfang / Mitte Januar 2014)

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