Umwelt & Verkehr -

Anwohnerschutz zur BUGA: weitere Anpassungen

Die Stadt Mannheim passt ihr Anwohnerschutzkonzept zur Bundesgartenschau weiter an und kommt damit sowohl der Forderung der Gewerbetreibenden nach Parkmöglichkeiten für ihre Beschäftigte nach sowie dem Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach Parkmöglichkeiten für ihre Besucherinnen und Besucher.

Gemäß dem nun gefassten Beschluss des Gemeinderats haben Gewerbetreibende in den Stadtteilen Feudenheim, Neuostheim, Neuhermsheim und Käfertal-Süd / Rott, in denen im Zeitraum der Bundesgartenschau vom 14. April bis 8. Oktober 2023 temporäre Bewohnerparkzonen eingerichtet werden, die Möglichkeit, pro Betrieb jeweils zwei Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt und sind auf den Zeitraum der Bundesgartenschau beschränkt. Damit haben auch Gewerbetreibende die Möglichkeit, in einer Bewohnerparkzone sowie in einer Zone mit Parkscheibenregelung unbegrenzt parken zu können.

Ebenso erhalten Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadtteile für den Zeitraum der Bundesgartenschau pro volljährigem Haushaltsmitglied bis zu 20 Tagesparkscheine – und das unabhängig davon, ob ein Fahrzeug im Haushalt vorhanden ist oder nicht. Damit ist gewährleistet, dass auch Besuch von auswärts in der Bewohnerparkzone unbegrenzt parken kann.

Die Stadt appelliert dennoch daran, alternative Anreisemöglichkeiten mit Fahrrad, zu Fuß oder ÖPNV zu nutzen oder auf „Park&Ride“-Angebote zurückzugreifen, beispielsweise am Universitätsklinikum. Alle Parkmöglichkeiten sind unter www.parken-mannheim.de/parken zu finden.

Weitere Parkzone in Feudenheim
Auf Anregung der Gewerbetreibenden im Stadtteil Feudenheim wird dort eine weitere Parkzone im Norden in der Straße Am Schelmenbuckel eingerichtet. Damit stehen in Feudenheim mit der Talstraße, dem Friedhof, der Scharnhorst- und Ziethenstraße, der Hauptstraße und der Straße Am Bogen insgesamt sechs Parkzonen zur Verfügung, in denen mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden geparkt werden darf. Der öffentliche Parkplatz vor der Kulturhalle Feudenheim wurde bereits aus dem Anwohnerschutzkonzept herausgelöst, dieser ist somit frei verfübar.

Der für Verkehrsplanung und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer erklärt: „Das Anwohnerschutzkonzept soll insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner in BUGA-nahen Stadtteilen vor fremdem Parksuchverkehr und wildem Parken schützen. Die Diskussion der vergangenen Monate zeigt aber einmal mehr, wie herausfordernd es ist, den begrenzten öffentlichen Raum unter Berücksichtigung aller unterschiedlicher Interessen zu nutzen. Mit den Anpassungen tragen wir den ausführlichen Gesprächen mit Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung.“

Hintergrund:
Zur Bundesgartenschau 2023 werden rund 2,1 Millionen Besucherinnen und Besucher in Mannheim erwartet. Menschen, die mit dem eigenen Auto anreisen sowie mit Wohnmobilen, werden auf den Großparkplatz P20 am Maimarktgelände geleitet und nutzen von dort kostenlose Shuttle-Busse nach Spinelli oder die Stadtbahn zum Luisenpark. Reisebusgruppen steigen an einem temporären Reisebusbahnhof auf dem Friedensplatz ein und aus, die Busse selbst parken ebenfalls auf den Parkplätzen am Maimarktgelände. Ergänzend wurde ein Anwohnerschutzkonzept erarbeitet: Während der Zeit der BUGA, an insgesamt 178 Tagen, sollen im Umfeld der beiden Ausstellungsareale Spinelli und Luisenpark nur noch Anwohnende mit Bewohnerparkausweis parken. In bestimmten Bereichen mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist für jedermann für die Dauer von zwei Stunden das Parken mit Parkscheibe möglich. Dadurch soll vermieden werden, dass Gäste der BUGA die ausgewiesenen Wegweisungs- und Parkleitsysteme ignorieren, etwa um Parkgebühren zu vermeiden, und stattdessen wild in den Wohngebieten parken.

Weitere Informationen unter www.mannheim.de/anwohnerschutzkonzept-buga-2023 oder per E-Mail an anwohnerschutzkonzept.buga2023@mannheim.de.

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