Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Informationsveranstaltung zum Thema „Berufskraftfahrer im beschleunigten Fachkräfteverfahren“ für Transportunternehmen am 29. Februar
Bereits seit dem 1. März 2020 können Fachkräfte aus Drittstaaten aufgrund gesetzlicher Beschleunigungseffekte schneller ins Bundesgebiet einreisen und in Unternehmen zum Einsatz kommen. Nun wurden die gesetzlichen Regelungen nochmal erweitert.
„Schon nach den ersten Beschleunigungsmaßnahmen im Verfahren haben über 400 Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Branchen zeitnah und unbürokratisch in Mannheimer Betrieben die Beschäftigung aufgenommen. Seit dem 18. November letzten Jahres können Berufskraftfahrerinnen und -fahrer aus Drittstaaten mit einer ausländischen Fahrerlaubnis über das optionale beschleunigte Fachkräfteverfahren ins Bundesgebiet einreisen, um ein konkretes Arbeitsplatzangebot anzunehmen - auch wenn sie noch keinen EU/EWR – Führerschein besitzen“, berichtet Andrea Baroncioni, Fachbereichsleiterin der Bürgerdienste. „Gerade angesichts des Fachkräftemangels in der Transportbranche ist das eine weitere gute Entwicklung“.
Die nun erfolgten Erweiterungen sehen vor, dass zunächst innerhalb von maximal 15 Monaten eine EU/EWR-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Diese Zeit kann gut im Unternehmen genutzt werden, um beispielsweise im Lager oder als Beifahrer zu fungieren, außerdem können in dieser Zeit Sprachkenntnisse erworben oder verbessert werden.
Eine erste Informationsveranstaltung der Ausländerbehörde Mannheim zum Thema „Berufskraftfahrer im beschleunigten Fachkräfteverfahren“ für interessierte Transportunternehmen findet statt am:
29. Februar 2024 von 16 bis 18 Uhr im Stadthaus N1 (Raum Toulon)
Das „Team Fachkräfteeinwanderung“ der Bürgerdienste berät Mannheimer Unternehmen kompetent zu den Möglichkeiten einer beschleunigten Einreise von Fachkräften.
Weitere Informationen unter:
Globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
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