Bauen & Wohnen -

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Für die Ermittlung von Grundstückswerten in Mannheim hat der Gutachterausschuss nun die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und ermittelt. In Mannheim bleiben die Bodenrichtwerte über alle Teilmärkte hinweg konstant auf dem bestehenden Niveau.

„Die Bodenrichtwerte bilden grundsätzlich das Marktgeschehen ab. Derzeit spielen die globalen Entwicklungen mit gestiegenen Baufinanzierungskosten und Baustoffpreisen eine besondere Rolle, wodurch auch in Mannheim die Bodenrichtwerte nicht weiter gestiegen sind. Mit dem neuen Handlungskonzept Wohnen nehmen wir als Stadt aber auch selbst Einfluss auf den Markt: Wir haben es geschafft, den Trend der immer weiter sinkenden geförderten Wohnungen umzukehren und dabei bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte zu sichern“, resümiert der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 können ab sofort über das Geoportal der Stadt Mannheim unter www.geoportal-mannheim.de eingesehen werden. Die Nutzungsbedingungen für die Bodenrichtwerte und weitere Erläuterungen sind dort als PDF-Datei hinterlegt. Der Gutachterausschuss empfiehlt, die Erläuterungen vor Benutzung der Bodenrichtwertkarte durchzulesen, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die Bodenrichtwerte können auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ohne Angabe der zugehörigen Grundstücks(-teil)-fläche können gebührenpflichtig unter Angabe der Anschrift (ggf. abweichende Rechnungsanschrift), des Grundstücks (Flurstücknummer und/oder Lagebezeichnung) sowie des Bodenrichtwertstichtags bei der Stadt Mannheim – Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim oder per E-Mail an gutachterausschuss@mannheim.de beantragt werden.
 
Durchschnittlicher Lagewert
Der Bodenrichtwert gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

 

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