Europäischer Sozialfonds Plus
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Mit dem regionalen Kontingent des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg können in Mannheim jährlich wichtige Projekte zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit gefördert werden.
Erstmalig im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 auch die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten. Ziel des Programms ist es, Projekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit die oben genannten Zielgruppen noch besser erreichen und unterstützen.
Wirtschafts- und Sozialbürgermeister Thorsten Riehle: „Ich bedanke mich sehr beim Sozialministerium, dass neben den regionalen Mitteln für das Jahr 2025 noch ein landesweites Kontingent für Soziale Innovation zur Verfügung stellt. Hier gibt es die einmalige Chance, für die Zielgruppen des ESF Plus innovative Projekte auszuprobieren, für die es bisher in der Förderlandschaft keine Möglichkeit zur Umsetzung gab. Es würde mich freuen, wenn in Mannheim als Stadt der Innovationen kreative Projekte für das Programm entwickelt und eingereicht werden. Wir wollen für alle Menschen in Mannheim Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt eröffnen.“
Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 Prozent-ESF-Plus-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ist bis zum 31. Juli 2024 möglich.
Die Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören. Alle weiteren Informationen sind im Förderaufruf auf der ESF-Webseite zu finden:
https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/DOWNLOAD_CENTER_2021-2027/FB_Arbeit_und_Soziales/Projektaufrufe/2024_05_Final_Aufruf_Soziale_Innovation.pdf
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