Sicherheit & Ordnung - 02.08.2024

Geänderte KatzenschutzVO gilt ab Oktober

Noch bis 1. Oktober haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Mannheim Zeit, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Denn dann tritt die vom Gemeinderat im März beschlossene Änderung der seit 22. Juni 2023 geltenden Katzenschutzverordnung in Kraft.

Konkret bedeutet das für alle, die eine Freigängerkatze halten, dass diese nicht nur durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung gekennzeichnet sowie im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden muss. Die Verordnung sieht dann auch eine Kastrationspflicht vor.

Der Stadt Mannheim ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – z. B. durch die schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen Eingriff.
 
Kontrollen erfolgen anlassbezogen, wenn z.B. Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle. Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Sobald der Besitzer anschließend ausfindig gemacht wird, werden die angefallenen Kosten dort eingefordert.

Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht finden Sie im Amtsblatt vom 27.03.2024.

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