Gericht: Marktplatz bleibt Gedenkort
Die Stadt Mannheim hat erfolgreich Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zuvor entschieden, dass eine für den heutigen Freitag (7. Juni 2024) angemeldete Versammlung auf dem Marktplatz stattfinden darf. Die Stadt legte daraufhin umgehend Beschwerde ein und argumentierte, dass die Würde des ermordeten Polizeibeamten nicht gewahrt werde, wenn er nicht angemessen vor einer Instrumentalisierung für ideologische bzw. politische Meinungskundgaben geschützt werde. Nachdem es bereits am Sonntag am Marktplatz zu Ausschreitungen zwischen zwei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Messerattentat gekommen war, sah die Stadt eine zusätzlich erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit, auch weil bundesweit in einschlägigen Foren für die Veranstaltung am Freitag aufgerufen wird.
„Wir sind erleichtert über diese Entscheidung. Sie ermöglicht es der Mannheimer Stadtgesellschaft, in Würde um den ermordeten Polizisten Rouven Laur zu trauern und der Verletzten des Messerattentats zu gedenken“, erklärt Oberbürgermeister Christian Specht. „Die angemeldete Versammlung wird nun auf dem Paradeplatz in der Innenstadt stattfinden.
Ich bedanke mich bei allen Anmeldern, die ihre Kundgebungen in den nächsten Tagen bereits vor dem aktuellen Urteil auf andere Plätze in Mannheim verlegt haben – das entspricht dem tief empfundenen Bedürfnis der Mannheimerinnen und Mannheimer, ungestört um Rouven Laur trauern zu können.
Alle Organisatoren von Kundgebungen fordere ich erneut auf, in enger Abstimmung mit der Polizei und der Versammlungsbehörde unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie die Sicherheit ihrer Versammlungen nicht mehr gewährleisten können. An alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen appelliere ich, durch ihr persönliches Verhalten den Wunsch der Mannheimer Bevölkerung nach einem ruhigen und angemessenen Gedenken unbedingt zu respektieren.“
Er betont: „Es wäre unerträglich für uns alle, wenn nach den Ereignissen vom 31. Mai auch nur ein Polizist oder eine Polizistin bei den Versammlungen verletzt würde.“