Haushalt 2025/26 mit strikten Auflagen genehmigt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushaltsplan 2025/26 der Stadt Mannheim genehmigt. Damit wird die Gesetzmäßigkeit der im Dezember vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt. Wegen der erheblichen Verschlechterung der allgemeinen städtischen Haushaltslage und der zusätzlichen finanziellen Risiken durch die Verluste des Universitätsklinikums und die Kostensteigerungen bei der Sanierung des Nationaltheaters hat die Aufsichtsbehörde wie erwartet strikte Auflagen erteilt.

 

In seinem Genehmigungsbescheid fordert das Regierungspräsidium die Stadt auf, bis Ende 2025 ein Konzept vorzulegen, um bis Ende 2028 wieder die gesetzlich vorgegebene Liquiditätsreserve zu erreichen. Nach derzeitigem Stand müsste die Stadt wegen der absehbar sinkenden Liquidität ab 2026 Kassenkredite aufnehmen, um ihren Zahlungsverpflichtungen für laufende Verwaltungsaufgaben nachzukommen. Daher sind, so das Regierungspräsidium, Subventionen und freiwillige Leistungen abzubauen, Standards bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben zu senken, der Personal- und Sachaufwand kritisch zu hinterfragen und Entgelte für städtische Leistungen zu überprüfen.

 

Das Regierungspräsidium erkennt an, dass es bei der Aufstellung des Haushalts gelungen ist, die städtischen Investitionsausgaben im Vergleich zur bisherigen Planung zu reduzieren. Dennoch stellt es fest, dass die bereits begonnenen und geplanten Vorhaben angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nicht mehr aus laufenden Erträgen finanziert werden können. Daher soll auch das Investitionsprogramm kritisch überprüft und wieder mit den Eigenfinanzierungsmöglichkeiten der Stadt in Einklang gebracht werden.

 

„Schon im vergangenen Jahr haben wir einen breit angelegten verwaltungsinternen Prozess begonnen, um den städtischen Haushalt zu verbessern. Wir wollen uns wieder mehr auf die Kernaufgaben einer Stadt konzentrieren. Dabei werden wir prüfen, an welchen Stellen wir Leistungen über dem gesetzlichen Standard oder ohne gesetzliche Grundlage und ohne adäquate Gegenfinanzierung erbringen. Gerade in Zeiten knapper Kassen müssen diese auf ein Normalmaß reduziert werden“, erklärt Oberbürgermeister Christian Specht. „So können wir insgesamt die Zahl der städtischen Mitarbeitenden konstant halten und die nachhaltige Transformation der Stadt vorantreiben, obwohl uns weiter immer mehr Aufgaben von Bund und Land übertragen werden. Strikte Haushaltsdisziplin verbunden mit Aufgabenkritik ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, künftig die notwendigen Mittel für Investitionen wieder komplett aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften.“

 

Kämmerer und Bürgermeister Dr. Volker Proffen ergänzt: „Wir stehen vor einer großen Herausforderung und einem ambitionierten Zeitplan. Durch Organisationsbetrachtungen, Prozessoptimierung und stärkere Digitalisierung wollen wir nachhaltige Einsparungen generieren. Das Regierungspräsidium hat uns sehr klare Auflagen erteilt. Um diese zu erfüllen, bedarf es der Beiträge aller Dezernate, Dienststellen und Eigenbetriebe. Nur so können wir wieder die Mindestliquidität erreichen und unsere Stadt handlungsfähig halten.“ 

 

Das Regierungspräsidium hat in seinem Bescheid auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe mit Auflagen genehmigt. Die Eigenbetriebe müssen laut Auflagen in den aktuellen Konsolidierungsprozess einbezogen werden.

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