Jetzt für Livemusikförderung bewerben

Im vierten Jahr in Folge können sich Musikclubs, Konzertveranstalter und Spielstätten beim Kulturamt der Stadt Mannheim für eine Livemusikförderung bewerben. Antragsberechtigt sind all jene, die überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbieten, im Bezugsjahr mindestens zehn Veranstaltungen mit Livemusik im Sinne der GEMA Tarife U-K, U-V & E, M-CD & M-V durchgeführt haben und deren Besucherkapazität 1000 Personen nicht übersteigt.
 
Entstanden ist das Konzept zur Livemusikförderung bereits vor der Corona-Pandemie, um Kulturinitiativen, Livespielstätten und Musikclubs eine unkomplizierte Unterstützung bieten zu können. Die Förderung wurde im Juli 2020 im Rahmen der aktualisierten Kulturförderrichtlinie durch den Gemeinderat beschlossen.
 
Der Fördertopf der Livemusikförderung enthält in diesem Jahr 30.000 EUR, die unter den Bewerberinnen und Bewerbern aufgeteilt werden. Ausschlaggebend ist dabei die Anzahl der durchgeführten Konzerte, wobei die Förderhöhe auf maximal 4.500 EUR je Antrag limitiert ist. Die Antragsfrist ist der 31.03.2023.
 
Sämtliche Informationen zur Förderlinie, dem Bewerbungsverfahren und den zu Grunde liegenden Richtlinien sind auf der Website des Kulturamtes veröffentlicht:
https://www.mannheim.de/livemusik-foerderung
 
Ansprechpartnerin für Rückfragen rund um die Livemusikförderung: Ute Pohl I Verwaltung, Institutionelle Förderung I Kulturamt I E 4, 6 I 68159 Mannheim I (0621) 293-3789 I ute.pohl@mannheim.de

 

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