Bürgerservice -

Kinderreisepass wird abgeschafft

Was ändert sich konkret?

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Das bedeutet, dass ab 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden können. Eine Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist noch bis 31. Dezember 2023 möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Welche Dokumente können stattdessen für Kinder ausgestellt werden?

Für Kinder können Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Lediglich die Gebühr sowie die Gültigkeitsdauer sind für Personen unter 24 Jahren reduziert.

Innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Schengenraumes ist ein Personalausweis für Reisen ausreichend. Auch bei den meisten übrigen europäischen Ländern ist dies der Fall. Für viele interkontinentale Reisen ist hingegen meist ein Reisepass erforderlich.

Was sollte ich nun beachten?

Insbesondere vor den Ferien ist die Nachfrage nach Pass- und Ausweisdokumenten deutschlandweit oft sehr groß. Alle Pass- und Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Lieferzeiten variieren je nach Nachfrage und betragen nicht selten bis zu 8 Wochen. Eine beschleunigte Bearbeitung ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Pass- und Ausweisdokumente frühzeitig zu prüfen und sich ggf. um eine Neuausstellung zu kümmern.

Für besonders dringliche Fälle gibt es zwar die Möglichkeit, ein vorläufiges Ausweisdokument direkt bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerservice auszustellen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht jedes Pass- und Ausweisdokument für jede Reise anerkannt ist. Über die notwendigen Reisedokumente für Ihr Ziel- und Transitland informiert das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de.

Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, welche Dokumente für Ihre Reise notwendig sind, über die Gültigkeit Ihrer aktuellen Pass- und Ausweisdokumente, die zur Neuausstellung notwendigen Unterlagen sowie die Öffnungszeiten und die Terminverfügbarkeit im Bürgerservice! Durch eine gute Planung lassen sich Verzögerungen und unerwartete Kosten vermeiden.

Wo kann ich mein Pass- oder Ausweisdokument beantragen und was muss ich mitbringen?

Um ein Pass- oder Ausweisdokument zu beantragen, müssen Sie und Ihr Kind persönlich im Bürgerservice vorsprechen. Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie (falls vorhanden) das bisherige Pass- oder Ausweisdokument mit. Wenn nur ein Elternteil oder Sorgeberechtigter persönlich vorsprechen kann, ist eine unterschriebene Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Ausweisdokuments des abwesenden Elternteils oder Sorgeberechtigten notwendig.

Für Ihre Vorsprache bieten alle Bürgerservice-Standorte Öffnungszeiten mit und ohne Termin an; nähere Informationen finden Sie unter mannheim.de /buergerservice. Bitte informieren Sie sich vorab, wann eine Terminreservierung erforderlich ist. Termine können unter mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

Wann und wo kann ich mein Pass- oder Ausweisdokument abholen?

Wenn Sie es wünschen, werden Sie per E-Mail oder SMS über die Lieferung Ihres fertigen Pass- oder Ausweisdokumentes informiert. Alternativ können Sie den Lieferstatus Ihres Dokuments digital über das Bürgerportal mannheim.de/buergerportal einsehen. Beim Personalausweis ist zudem wichtig, dass Sie den Erhalt des PIN-Briefs abwarten, bevor Sie zur Abholung vorbeikommen. Im PIN-Brief sind wichtige Informationen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion enthalten. Sollte der PIN-Brief nicht ankommen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre PIN bei der Abholung des Dokuments neu zu vergeben.

Ihr fertiges Pass- oder Ausweisdokument kann in dem Bürgerservice abgeholt werden, in dem Sie es beantragt haben. Dafür brauchen Sie keinen Termin. Sollten Sie es an einem anderen Standort abholen wollen, müssen Sie dies bei der Beantragung angeben.

Tipp: An Tagen mit offener Sprechstunde kann es auch bei der Abholung von Pass- oder Ausweisdokumenten zu Wartezeiten kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr fertiges Pass- oder Ausweisdokument an einem Tag abzuholen, an dem die Vorsprache nur mit Termin möglich ist. Zur Abholung selbst ist kein Termin erforderlich.

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