Livemusikförderung 2025
Das sechste Jahr in Folge können sich Mannheimer Musikclubs und Musikinitiativen, die kontinuierlich als Veranstalter von Livemusik-Konzerten in Mannheim agieren, beim Kulturamt der Stadt Mannheim für eine Livemusikförderung bewerben. Die Neuerungen: die spätere Antragsfrist vom 30.04.2025 und die Reduzierung der Mindestanzahl von zehn auf acht Livemusik-Veranstaltungen im Vorjahr als Zugangsvoraussetzung.
Berücksichtigung finden dabei ausschließlich Konzerte, bei denen die auftretenden Künstler*innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte, wie Kompositionen und Improvisationen, live präsentieren. Antragsberechtigt ist, wer einen ganzjährigen Spielbetrieb in Mannheim von mindestens einem Jahr vor der Antragsstellung nachweisen kann, überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbietet, mindestens acht Live-Konzerte im Jahr veranstaltet, die dem GEMA-Tarif U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V zuzuordnen sind und dessen Location eine maximale Besucherkapazität von 1.000 Personen nicht übersteigt.
Alle Informationen zu dem Bewerbungsverfahren, zu den Förderrichtlinien und die dazugehörigen Formulare sind auf der Website des Kulturamts veröffentlicht:
https://www.mannheim.de/livemusik-foerderung
Ansprechpartnerin für Rückfragen rund um die Livemusikförderung: Larissa Bode | Ansprechpartnerin für Musik | Kulturamt | E 4, 6 | 68159 Mannheim | (0621) 293 – 3791 | larissa.bode@mannheim.de
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