Bauen & Wohnen -

Neuer Mannheimer Mietspiegel 2025/2026

Mit Beschluss des Gemeinderates ist der Mannheimer Mietspiegel 2025/ 2026 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 BGB anerkannt worden. Der Mietspiegel gilt seit dem 16. Dezember 2024 für die kommenden zwei Jahre.

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut dem neuen Mietspiegel bei 9,19 Euro pro Quadratmeter – ein Anstieg von 8,4 Prozent gegenüber 2022, als der Durchschnittswert bei 8,48 €/m² lag.

„Die Entwicklung der Mieten bestätigt die hohe Nachfrage und damit den Bedarf von zusätzlichen Wohnungen entsprechend der wohnungspolitischen Strategie. Wir benötigen mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr Wohnraum für Familien und mehr barrierearmen und barrierefreien Wohnraum sowie im Hinblick auf den Klimawandel nachhaltiges Bauen und lebenswerte durchgrünte Quartiere“, sagt der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Wohnwertmerkmale und Mietenentwicklung
Der Mietspiegel bietet detaillierte Zu- und Abschläge, die besondere Merkmale wie Ausstattung und Lage berücksichtigen und Mietparteien durch Markttransparenz vor Konflikten schützen. Durch die Zu- und Abschläge wird sichergestellt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht nur die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelt, sondern auch individuelle Eigenschaften von Wohnungen und Häusern präzise einbezieht. Der qualifizierte Mannheimer Mietspiegel 2025/2026 ist durch das ALP Institut für Stadtentwicklung und Wohnen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und mit den Beteiligten Haus & Grund sowie Mieterverein von Beginn an abgestimmt worden.

Der Mietspiegel 2025/2026 verdeutlicht die Bedeutung der wohnungspolitischen Strategie Mannheims, da er die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum und erforderlichen Anpassungen an den Wohnungsmarkt aufzeigt. Der qualifizierte Mietspiegel schützt Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Mietpreisen und gibt der Vermieterseite Orientierung bei wertgerechten Mietanpassungen. Insgesamt trägt er zur Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsverfahren bei.

Beim Mietspiegel 2025/ 2026 handelt es sich um die 26. Auflage seit 1973 und um eine Neuerstellung. Das bedeutet, dass sich neben der Basismiete auch die Zu- und Abschläge verändert haben. Diese sind Ergebnis der nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Untersuchung des Mietmarkts. Er ist für das gesamte Stadtgebiet gültig und liefert aktuelle und differenzierte Zahlen über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbestand in Mannheim.

Hoher Rücklauf bei Befragung
Der Mietspiegel 2025/ 2026 spiegelt die Mieten zum Stichtag 1. Juli 2024 wider. Von 7.400 angeschriebenen Mietenden und Vermietenden, darunter auch die GBG, lag die verwertbare und mietspiegelrelevante Ergebnisstichprobe bei 2.864 Wohnungen – weniger als die Hälfte der Wohnungen wären für eine repräsentative Stichprobe bereits ausreichend gewesen.

So erhalten Sie Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2025/2026:

Alle Infos zum Mietspiegel 2025/2026 mit wichtigen Hinweisen und Informationen für die sachgerechte Anwendung gibt es unter www.mannheim.de/mietspiegel. Dort findet sich auch der Mietspiegelrechner, der die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete online ermöglicht.

Der Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung berät bei Fragen zur Anwendung des Mannheimer Mietspiegels sowie zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“:

Telefon: 0621 / 293 -7818
E-Mail: mietspiegel@mannheim.de

Weitere Informationen unter www.mannheim.de/wohnen.

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