Nothilfefonds beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden
Oberbürgermeister Dr. Kurz erklärt: „Die Aneinanderreihung von Krisen macht auch manchem Verein und einigen gemeinnützigen Institutionen zu schaffen. Die vom Bund auf den Weg gebrachten Hilfen und Maßnahmen zur Drosselung der Energiekosten sind eine wichtige Stütze. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass die Hilfen nicht für jeden Verein oder jede gemeinnützige Institution passgenau sind. Daher richten wir einen Nothilfefonds ein, mit dem wir im Notfall schnell und flexibel helfen können.“
Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.
„Vereine und ehrenamtliche Strukturen sind für viele Menschen und das gesellschaftliche Miteinander insgesamt von unschätzbarem Wert. Die Vereine und ihre Ehrenamtlichen leisten zudem in vielen Fällen einen enormen Dienst für unsere Kinder und Jugendlichen, Vereine sind damit regelrecht systemrelevant. Für uns ist deshalb klar, dass bei existentiellen Schwierigkeiten die Stadt als letzter Rettungsanker einspringt“, so Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht.
Antragsverfahren:
Anträge können bei den jeweils thematisch zuständigen Fachbereichen beantragt werden. Das Kulturamt nimmt Anträge für den Bereich Kultur, der Fachbereich Arbeit und Soziales für den Bereich Soziales, der Fachbereich Sport und Freizeit für den Bereich Sport und der Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling für sonstige Vereine entgegen. Gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen wenden sich für eine Antragstellung an die ihnen bekannten Ansprechpersonen in den jeweils zuständigen Fachbereichen.
Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
- Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
- Wirtschaftsplan 2023
- Jahresabschlüsse 2021, 2022
- Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
- Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
- Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen