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Qualitätsverbesserung der Kita-Verpflegung

Ausschuss für Bildung und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss vom 02. Februar 2023

 

Nachhaltige Qualitätsverbesserung bei der Kita-Verpflegung

Bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen für die Kita-Verpflegung soll durch neue Vorgaben eine spürbare Qualitätsverbesserung erreicht werden. So wird bei der Mittagsverpflegung der Bio-Anteil der Essenskomponenten gemessen an dem Gesamtwareneinsatz von bisher 40% auf 50% erhöht. Damit nimmt die Stadt Mannheim im Bereich Kita-Verpflegung einen Spitzenplatz ein. Milchprodukte und Eier bleiben weiterhin verpflichtend ausschließlich in Bio-Qualität. Weiterhin wird der Einsatz von Produkten in Fair-Trade Qualität gefordert, auch auf ausgewählte Convenience-Produkte wird zukünftig bewusst verzichtet.

Zur Aufwertung und Vervollständigung der Mittagsverpflegung ist die Belieferung der städtischen Kitas mit Frischkost notwendig. Diese ermöglicht die Vollversorgung von Mahlzeiten für Krippenkinder als auch die Ergänzung mit Frischkostkomponenten (Rohkost, Salat, Dessert etc.) für die Mittagsverpflegung. Erstmalig wird im Sinne der stetigen Optimierung, Vereinheitlichung und Steigerung der Qualität der Kita-Verpflegung sowie zur Optimierung des Beschaffungsprozesses auch die Frischkost in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben.

Dadurch kann eine weitere Steigerung der Nachhaltigkeit und Qualität der Kita-Verpflegung erzielt werden: Einerseits durch die Festlegung auf verbindliche Lebensmittel in Bio-Qualität wie Milchprodukte, Obst, Gemüse und andererseits durch eine zusätzliche Erweiterung der Produkte in Fair-Trade Qualität wie beispielsweise Tee, Obst und Früchte.

Auch das Thema Tierwohl wird bei der Essensversorgung beachtet und bei der Vergabe berücksichtigt. Bei Fisch-Produkten sind zum Beispiel das MSC- und ASC-Siegel verpflichtend, bei dem Bezug von Fleischprodukten ist eine artgerechte Haltung maßgeblich. 

Die Tageseinrichtungen für Kinder werden grundsätzlich täglich mit einer vegetarischen Menülinie versorgt. Ergänzend dazu wird gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die nachhaltige Verpflegung in Kitas jeweils zweimal wöchentlich eine optionale Vollkostmenülinie mit einem Fleisch- und einem Fischprodukt zusätzlich angeboten. Neu hinzu kommt die noch bessere Berücksichtigung altersspezifischer Bedürfnisse an die Kita-Verpflegung in Form einer krippengerechten vegetarischen Menülinie und einer Menülinie mit vegetarischer Kost für Kindergarten und Hort.

Die Neuvergabe der Mittagsverpflegung erfolgt ab dem 01.01.2024 für drei Kalenderjahre.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung und Vergabe für die Mittagsverpflegung und für die Frischkostbeschaffung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mehrheitlich empfohlen.

 

Anpassung der Verpflegungsgebühren in städtischen Kitas

Bei der Neuvergabe der Mittagsverpflegung zum 01.01.2024 sind aufgrund der erheblichen Preissteigerungen im Bereich der Verpflegung Kostensteigerungen in Höhe von ca. 30% zu erwarten.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung kann die langjährige Gebührenstabilität nicht aufrechterhalten werden. Eine Anpassung der Verpflegungsgebühr an den prognostizierten Mehrbedarf ist daher erforderlich. Die Verpflegungsgebühren für die Betreuungsangebote Krippe, Kindergarten und Hort in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden daher ab dem 01.01.2024 von bisher 55 €/Monat auf 74 €/Monat festgesetzt. Von den notwendigen 19 € Gebührensteigerung/Monat entfällt mit rund 15 €/Monat der Hauptanteil auf die signifikanten Preissteigerungen im Bereich der Verpflegung; der Kostenanteil für die angestrebte Qualitätssteigerung in der Kita-Verpflegung liegt bei unter 4 €/Monat.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Anpassung der Verpflegungsgebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen mehrheitlich empfohlen. Eine erneute Überprüfung der Verpflegungsgebühren soll spätestens mit der Neuvergabe zum 01.01.2027 erfolgen, angestrebt wird auch hier eine Überprüfung alle zwei Jahre.

 

Einführung des VRN JugendticketBW

Am 11.10.2022 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Mannheim am landesweiten Jugendticket Baden-Württemberg gefasst. Das Land Baden-Württemberg führt das landesweite Jugendticket zum 01.03.2023 für Schüler*innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende unter 27 als Jahreskarte zum Endkundenpreis in Höhe von 365 Euro pro Jahr ein. Im baden-württembergischen Gebiet des VRN wird dieses Ticket VRN JugendticketBW heißen. Die Abo-Center des VRN informieren Kunden ab Ende Januar 2023 über das neue Angebot. Die Umstellung vom MAXX-Ticket, das aktuell 615,60 Euro pro Jahr kostet, auf das neue günstigere VRN JugendticketBW soll weitgehend automatisch erfolgen. Mit der Einführung des VRN JugendticketBW ist eine deutliche finanzielle Entlastung der Familien verbunden.

Die Stadt Mannheim als Aufgabenträgerin hat einen Eigenanteil von geschätzt 2,24 Mio. Euro pro Jahr zu tragen. Das Ticket gilt landesweit und innerhalb eines grenzüberschreitenden Verbunds auch über die Landesgrenzen hinaus. Der Nutzungsbereich wurde erweitert.

Für die Umsetzung des VRN JugendticketBW ist eine Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten erforderlich. Der Bildungsausschuss hat die Satzungsänderung einstimmig empfohlen.

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