Richtiges Verhalten bei aggressiven Bettlern
Gerade im Herbst und Winter sieht man in vielen Städten wieder vermehrt Bettlerinnen und Bettler, so auch in der Mannheimer Innenstadt. Teilweise fallen sie durch aggressives, aufdringliches oder einschüchterndes Verhalten auf – eine individuelle Not liegt nicht immer vor. Denn nicht jede bettelnde Person ist auch wirklich auf Hilfe und finanzielle Unterstützung angewiesen – oftmals stecken gerade bei aggressiven Bettlerinnen und Bettlern organisierte Banden dahinter: Das über den Tag erbettelte Geld geht an Hintermänner, die bettelnde Person selbst bekommt davon nur wenig. Die Verwaltung gibt daher wichtige Tipps, woran man organisiertes Betteln erkennt und wie man damit umgeht.
„Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle bettelnden Menschen Teil von organisierten Strukturen sind. Wir möchten jedoch dafür sensibilisieren, dass es in diesem Bereich leider einige schwarze Schafe gibt, die das Mitgefühl von Besucherinnen und Besuchern der Mannheimer Innenstadt ausnutzen. Gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende Adventszeit möchten wir ein Bewusstsein für dieses Thema schaffen“, so Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen.
Laut Allgemeiner Polizeiverordnung der Stadt Mannheim ist das aufdringliche oder bedrängende Betteln sowie das Betteln mit oder mittels Minderjähriger untersagt. Wer beim Einkaufen oder dem Stadtbummel damit konfrontiert wird oder dieses Vorgehen beobachtet, sollte den direkten Kontakt vermeiden und den städtischen Ordnungsdienst unter 0621 293 2933 (montags bis freitags 7 bis 24 Uhr sowie samstags 10 bis 24 Uhr) oder das örtlich zuständige Polizeirevier informieren. Im akuten Fall einer Bedrohung oder Gefährdung durch Bettler sollte der Notruf 110 gewählt werden.
Zu aufdringlichem oder bedrängendem Betteln zählt:
- Forderndes Ansprechen mit der Bitte um Geld
- Festhalten oder Greifen nach Menschen zur Verhinderung des Weitergehens mit der Bitte um Geld
- Aktives in den Weg stellen zur Verhinderung des Weitergehens mit der Bitte um Geld
- Herantreten an Fahrzeuge, die an Ampelanlagen verkehrsbedingt halten müssen, mit der Bitte um Geld
- Sogenannte „Rosenverkäufer“ – vermeintlich kostenlose Abgabe von Blumen oder Rosen unter Aufforderung zu einer Spende
Verstöße gegen die Allgemeine Polizeiverordnung können zu Bußgeldern in Höhe von 150 Euro oder Platzverweisen führen.
In Mannheim muss niemand auf der Straße leben – der Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Stadtverwaltung sehr hohe Priorität. Sie arbeitet mit allen Trägern und Kooperationspartnerinnen und -partnern der Wohnungslosenhilfe eng vernetzt und leistet in Einzelfällen übergreifende Fallberatung. Daneben unterhält die Stadt Mannheim eigene Unterkünfte zur Behebung von Obdachlosigkeit. Allerdings gibt es auch etliche Personen, die im öffentlichen Raum als vermeintlich obdachlos wahrgenommen werden, es aber nicht sind.
Wer hilfsbedürftige Menschen unterstützen möchte, sollte Spenden an einschlägig bekannte vertrauenswürdige Organisationen richten.