Umwelt & Verkehr -

Sicheres Fahrverhalten in der Rheingoldstraße

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, der möchte in der Regel schnell ans Ziel kommen. Doch neben dem zügigen Vorankommen ist vor allem eines wichtig – die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Eine Gefahr im Straßenverkehr entsteht besonders beim Überholvorgang und gerade dort, wo die Straßenverhältnisse aufgrund der räumlichen Gegebenheiten beengt sind.

In der Rheingoldstraße im Stadtteil Neckarau ist das der Fall. Die Straße hat für den Kfz-Verkehr eine wichtige Sammelfunktion. Gleichzeitig wird sie von Freizeitsuchenden rege genutzt, die mit dem Fahrrad zum Strandbad oder zum Stollenwörthweiher fahren. Zwischen Rad- und Autoverkehr entsteht dort immer wieder ein Konflikt, da die Fahrbahn durch die Bordsteinkanten zwischen Gehweg und Grünfläche, auf der auch die Straßenbahn fährt, begrenzt ist. Bei einem Überholvorgang durch Fahrzeuge kann der in der Straßenverkehrsordnung definierte Mindestabstand von 1,5 Metern zum Radfahrenden aufgrund der hier vorliegenden geringen Fahrbahnbreiten jedoch nicht eingehalten werden. Ein Überholen der Radfahrenden ist hier infolge der Regelung der Straßenverkehrsordnung somit nicht zulässig.

Für mehr Sicherheit im Radverkehr initiiert die Stadt Mannheim eine Aufmerksamkeitskampagne und appelliert an alle Autofahrer auf Rücksichtnahme: Ab sofort weisen Plakate auf das Überholverbot, das hier gilt, hin.

Aktuell suggeriert der vorhandene Schutzstreifen noch für Radfahrende und Autofahrende eine Sicherheit, die so nicht vorhanden ist. Die städtische Verkehrsplanung hat daher die Entfernung des Schutzstreifens im westlichen Abschnitt (Kreisverkehr bis zur Kreuzung Rheingoldstraße – Neckarauer Waldweg) initiiert. Die Demarkierung soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Parallel dazu werden dann auch dauerhafte Hinweisschilder angebracht, die auf das Überholverbot hinweisen.

„Zur Verbesserung der Situation in der Rheingoldstraße, ist es mit Blick auf die Sommerferien wichtig, auf das Überholverbot aufmerksam zu machen, damit insbesondere Kinder und Jugendliche unfallfrei mit dem Rad zum Stollenwörthweiher oder zum Rhein gelangen. Mein Dank gilt dem Bezirksbeirat, dem Strandbad-Verein Mastra e. V. und dem Bündnis Fahrradstadt Mannheim, die sich stets für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer eingesetzt haben“, sagt der für Verkehrsplanung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Überholverbot in der Straßenverkehrsordnung

In Bezug auf Kfz- und Radverkehr definiert die Straßenverkehrsordnung (§ 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung) innerorts einen sicheren Überholabstand mit mindestens 1,5 Metern. Dieser wird von der rechten Außenkante eines Fahrzeugs bis zum Radfahrenden gemessen. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, so gilt ein Überholverbot. Dieses gilt unabhängig davon, ob ein Radschutzstreifen neben der Fahrspur markiert ist oder nicht und auch unabhängig davon, ob eine Beschilderung auf das Überholverbot, zum Beispiel mittels des Verkehrszeichens VZ 277.1 StVO, hinweist.

Die Plakate und Hinweisschilder, die die Stadt Mannheim nun in der Rheingoldstraße anbringen wird, sind gemäß StVO nicht verkehrsrechtlich geboten, sondern ein zusätzlicher Hinweis für bereits bestehendes Recht.

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