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Strandbadsaison 2025 steht vor der Tür

Bald werden die ersten sonnigen Frühlingstage wieder viele Menschen ins Freie locken. Und mit dem weiteren Anstieg der Temperaturen wird ab dem 15. März dann auch wieder offiziell die Strandbadsaison beginnen – mit den altbewährten Regelungen. So sind zum Beispiel in der Saison weder Fahrräder noch Hunde im ganzen Bereich des Strandbades erlaubt. 

Eingebettet in einer Rheinschleife südlich des Naturschutzgebietes Reißinsel im Waldpark in Mannheim-Neckarau verbreitet das Strandbad mediterranes Feeling. Großzügige Liege- und Spielflächen bieten jede Menge Platz zum Picknicken, Lesen, Sonnenbaden, Erholen und Spielen. Ein Restaurant und ein Bistro sorgen für das leibliche Wohl, ein Campingplatz bietet zudem Platz für Dauergäste. Ein Kinderspielplatz, ein Beachvolleyplatz und ein Streetballständer schaffen Bewegungsmöglichkeiten, eine Promenade mit Sitzmöglichkeiten sowie ein Kiesstrand direkt am Rhein versprechen den entsprechenden Erholungswert. 

„Das Strandbad ist wie ein Kurzurlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander wird auch dieses Jahr wieder zu einer erfolgreichen und angenehmen Strandbadsaison führen“, ist sich Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer sicher. 

Das müssen Besucher beachten – Regelungen der Strandbadsatzung 

Damit auch alle Freude am schönen Strandbad haben, ist neben dem Fahrrad- und Hundeverbot auch das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad nicht zulässig. Grillen ist grundsätzlich nur in der kostenfreien, ausgewiesenen „Grillzone“ an insgesamt zwölf Stationen erlaubt. Aufgrund der noch geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Afrikanischen Schweinpest ist das Grillen an Grillplätzen derzeit allerdings im gesamten Stadtgebiet Mannheim noch verboten und somit aktuell auch im Strandbad Mannheim nicht erlaubt.

Vögel und Tiere – vor allem die Wildgänse – dürfen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher nicht gefüttert werden. Essensreste sollten nicht herumliegen gelassen werden. Verstöße gegen die geltende Strandbadsatzung werden mit einem Bußgeld belegt.

Sicher ankommen am Strandbad

Das Personal des Strandbades wird die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert in Abhängigkeit von der Witterung außerhalb des Strandbades den ruhenden Verkehr. Das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt. Die Stadt appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zum Strandbad zu fahren. Für mehr Sicherheit auf dem Rad sorgt in dieser Saison die geänderte Fahrbahnmarkierung in der Rheingoldstraße, die die geltende StVO unterstreicht: Auf der Strecke gilt ein Überholverbot, auf das mit Schildern hingewiesen wird.  

Weitere Informationen zum Strandbad Mannheim gibt es unter www.mannheim.de/strandbad.

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