Wahl: Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
Nur noch eine gute Woche bis zum Wahltag. Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sofort das Wahlbüro anrufen und den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Diejenigen, die eingetragen sind, können am Wahlsonntag, 23. Februar, auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen.
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben schon gewählt. Es wurden bereits mehr als 55.000 Briefwahlunterlagen an die Mannheimer Adressen sowie in viele Länder der Welt versandt. Von Australien bis Kanada, von Japan bis Peru wurden die Briefe bereits verschickt.
Briefwahlunterlagen bequem online beantragen
Am schnellsten und bequemsten kann die Briefwahl online unter www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Telefonisch darf der Briefwahlantrag nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Der vorbereitete Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann per Post oder Fax 0621/293-9590 an das Wahlbüro geschickt werden.
Wer Briefwahl machen möchte, sollte beachten, dass die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen nun gesetzlich am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr statt wie bisher um 18 Uhr endet.
Jetzt eingehende Briefwahlunterlagen werden umgehend vorbereitet und versandt. Wahlberechtigte in Mannheim, die ihre Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung erhalten, sollten sich rechtzeitig vor Fristablauf beim Wahlbüro melden (wahlbuero@mannheim.de, 0621/293-9566).
Bürgerinnen und Bürger, die persönlich ins Wahlbüro kommen und den Ausweis oder Pass vorlegen, können dort gleich wählen. Wenn für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt werden sollen, wird deren unterschriebener Briefwahlantrag – getrennt für jede Empfängerin und jeden Empfänger – benötigt. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jede Empfängerin oder jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen und darf zur Bundestagswahl nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Sie muss dies im Wahlbüro durch schriftliche Erklärung bestätigen.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros: vom 10. bis zum 20. Februar: montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, donnerstags 8 bis 20 Uhr, am 21. Februar: 8 bis 15 Uhr
Rote Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
Briefwahlunterlagen müssen auch wieder rechtzeitig zurückgeschickt oder beim Wahlbüro der Stadt Mannheim, Rathaus E 5, abgeben werden. Drei Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten bzw. für die Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post. Am Wahltag können Wahlbriefe bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten an der Rathauspforte eingeworfen werden. Was bis zum Wahltag, 18 Uhr, nicht im Rathaus eingegangen ist, kommt nicht in die Auszählung. Es wird gebeten, die Postlaufzeiten zu beachten!
Briefwahlauszählung
Mit 74 Briefwahlbezirken ist die Stadt Mannheim für die Bundestagswahl gut aufgestellt. Für die Auszählung am Wahlsonntag sind das Dimensionen, die auch Herausforderungen mit sich bringen. Je mehr Bezirke es gibt, desto mehr Wahlhelfende kommen zum Einsatz und desto mehr Platz wird benötigt. Die Schulleitung der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried war auch dieses Mal wieder sofort bereit, die Wahl zu unterstützen. Dank der beachtlichen Größe des Schulkomplexes und der Unterstützung des erfahrenen Hausmeisterteams kann die Auszählung vollständig unter einem Dach durchgeführt werden, was die Koordination erleichtert.
Erst- und Zweitstimme?
Die Bundestagswahl ist eine Zwei-Stimmen-Wahl. Mit der Erststimme wird über das Direktmandat im Wahlkreis 275 Mannheim entschieden. Die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten Erststimmen erhält, ist in den Bundestag gewählt, wenn der Sitz durch die Zweitstimmen gedeckt ist. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt. Sie wird deshalb auch als „Kanzlerstimme“ bezeichnet, da man in dieses Amt von der Mehrheit des Bundestags gewählt werden muss. Die Stimmen dürfen „gesplittet“ werden, das heißt, Erst- und Zweitstimme können auch verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden. Es darf auch nur eine Stimme abgeben werden, die andere Stimme wäre dann ungültig. Die Stimmzettel gibt es erst im Wahllokal oder mit den Briefwahlunterlagen. Eine Liste mit den Wahlvorschlägen steht im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zur Ansicht bereit. Für die Stimmabgabe darf diese Liste aber nicht verwendet werden, die wäre ungültig.
Wahlinfo-App
Mit der Wahlinfo-App gibt es unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich.
Weitere Informationen: www.mannheim.de/wahlen
Globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
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